Anzeige
 

Neue Pflanzenschutz-Dokumentation: Was Landwirte ab 2026 wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2026 stehen Landwirte vor neuen Herausforderungen bei der Dokumentation von Pflanzenschutzmitteln. Diese Änderungen bedeuten eine Erweiterung der bisherigen Anforderungen, die für viele Betriebe einen zusätzlichen administrativen Aufwand darstellen könnten.

Erweiterte Aufzeichnungspflichten für 2026

Bisher mussten Landwirte bestimmte Details wie den Namen des Anwenders, die Kulturbezeichnung, das Datum der Anwendung, die Menge und das verwendete Pflanzenschutzmittel sowie die Bezeichnung der Fläche festhalten. Diese Anforderungen basierten auf Artikel 67 der EU-Verordnung 1107/2009 und Paragraph 11 des Pflanzenschutzgesetzes.

Ab dem Jahreswechsel sind Landwirte verpflichtet, zusätzliche Informationen zu dokumentieren. Dazu gehört unter anderem der EPPO-Code der Kultur und die Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels. Auch die genaue Lage der behandelten Fläche muss angegeben werden, was zum Beispiel durch die InVeKoS-Bezeichnung des Agrarantrags geschehen kann.

Detailgenaue Dokumentation als neue Realität

Für Landwirte bedeutet dies ab 2026 mehr Arbeit bei der Erfassung von Daten. Sie müssen nun auch festhalten, ob eine gesamte Fläche oder nur Teile behandelt wurden und ob es sich um eine Agrarfläche oder ein Gewächshaus handelt. Bei zeitlich eingeschränkter Anwendung, etwa aus Gründen des Bienenschutzes, ist zusätzlich die Uhrzeit zu vermerken. Zudem müssen bei bestimmten Entwicklungsstadien, wie bei Wachstumsreglern, das BBCH-Stadium dokumentiert werden.

Noch bis Ende 2026 können diese Angaben handschriftlich erfolgen. Doch ab dem Jahr 2027 sind Landwirte angehalten, ihre Aufzeichnungen unverzüglich in ein elektronisches Format zu überführen und dies innerhalb von 30 Tagen zu erledigen.

Anpassungen als Chance und Herausforderung

Die neuen Anforderungen stellen für viele landwirtschaftliche Betriebe einen erheblichen Mehraufwand dar. Doch zugleich bieten sie auch Chancen zur Optimierung ihrer Arbeitsabläufe durch digitale Tools und Systeme zur Erfassung und Verwaltung dieser Daten. Die Umstellung auf elektronische Dokumentation könnte langfristig zu effizienteren Prozessen führen.

Laut Experten der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und des Deutschen Bauernverbands sind diese Maßnahmen Teil einer breiteren Strategie zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit und Sicherheit von Pflanzenschutzmitteln in Europa. Für Landwirte bleibt es essenziell, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und gegebenenfalls Unterstützung bei der Implementierung neuer Prozesse einzuholen.

Weitere Nachrichten aus der Kategorie Acker

Bayer Crop Science warnt vor Ernteverlusten durch EU-Regulierungen

Der Pflanzenschutzmittelhersteller Bayer Crop Science warnt vor einer zunehmenden Bedrohung der Ertragssicherung in großen Ackerbaukulturen. Verantwortlich hierfür sind die strengen Regulierungen und...

DUH kämpft gegen Aussetzung der Düngeregeln in roten Gebieten

Die Diskussion um den Schutz des Grundwassers vor übermäßiger Düngung spitzt sich zu. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Oktober 2025, das...

Acht neue Zuckerrübensorten zugelassen: Fortschritt gegen SBR-Krankheit

Im Jahr 2026 hat das Bundessortenamt acht neue Zuckerrübensorten für den deutschen Markt zugelassen. Besonders hervorzuheben ist eine Sorte, die gegen den...

Deutsche Umwelthilfe klagt gegen EU-Verkaufserlaubnis für Flufenacet

Die jüngste Entscheidung der Europäischen Union, den Verkauf und die Verwendung des Pflanzenschutzmittels Flufenacet bis Ende 2026 zu erlauben, stößt auf erheblichen...

RAGT integriert Strube: Fusion stärkt nachhaltige Anbausysteme

Die landwirtschaftliche Branche in Deutschland erlebt eine bedeutende Veränderung: Die RAGT Saaten Deutschland GmbH und die Strube D&S GmbH schließen sich zusammen....