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Verfassungsklage von Naturschützern und Filmstars entfacht Streit

Die Arbeit der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) stand bereits in der Vergangenheit oft unter keinem guten Stern, und jüngste Entwicklungen bringen zusätzlichen Zündstoff: Eine Verfassungsklage, initiiert vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), zielt darauf ab, den Schutz der Biodiversität gesetzlich zu verankern. Diese Klage, bei der sich auch prominente Unterstützung durch den Schauspieler Hannes Jaenicke zeigt, hat beim Deutschen Bauernverband (DBV) für erheblichen Unmut gesorgt.

Dr. Holger Hennies, Vizepräsident des DBV, äußerte sich kritisch über den Zeitpunkt der Klageeinreichung. Er sieht darin eine Störung der laufenden Verhandlungen innerhalb der ZKL, die gerade ein gemeinsames Positionspapier erarbeiten. „Es ist alles andere als vertrauensbildend, wenn man öffentlichkeitswirksam an der Seite eines Schauspielers gegen die Landwirtschaft agiert“, kommentierte Hennies gegenüber AGRA Europe und bezog sich damit auf Jaenickes Beteiligung an der Klage.

Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND, verteidigte das Vorgehen seiner Organisation mit der Begründung, dass Naturschutz nicht ausschließlich auf freiwilliger Basis funktionieren könne. Er sprach von Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Kommission und der Notwendigkeit, einen gesetzlichen Rahmen für den Biodiversitätsschutz zu schaffen, besonders in finanziell angespannten Zeiten.

Die ZKL, die Ende November ihr Mandat beendet, arbeitet unterdessen daran, ein Abschlussdokument mit politischen Empfehlungen für die zukünftige Ausrichtung der Landwirtschaft zu formulieren. Ob ein Konsens gefunden wird, bleibt abzuwarten. Die Vorschläge der Kommission werden wahrscheinlich eher an die nächste als an die aktuelle Bundesregierung gerichtet sein, da von der Ampelkoalition zwar konkrete Entlastungsmaßnahmen für die Landwirtschaft gefordert wurden, diese jedoch bislang nicht im erwarteten Umfang umgesetzt worden sind.

Das Ziel des angestrebten Papiers ist es, die Transformation des Agrarsektors grundlegend zu betrachten, ähnlich wie der Abschlussbericht von 2021, ohne dabei detaillierte Regelungen festzulegen. Ob diese Herangehensweise die nötige Unterstützung finden wird, ist jedoch noch offen.

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