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Niedersächsisches Windgesetz stärkt Bürgerbeteiligung

Am 17. April 2024 hat der Niedersächsische Landtag das neue Niedersächsische Windgesetz verabschiedet, ein bedeutender Schritt zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Dieses Gesetz ermöglicht es, die Flächen für Windenergie in Niedersachsen gemäß des Koalitionsvertrages auf mindestens 2,2 % der Landesfläche zu verdoppeln, basierend auf einer Potenzialstudie des Umweltministeriums, die 6,2 % der Landesfläche als grundsätzlich geeignet ausweist.

Energie- und Klimaschutzminister Christian Meyer betonte die Bedeutung der fairen räumlichen Verteilung der Windenergieanlagen, die durch eine solidarische Umverteilung der regionalen Teilflächen auf maximal 4 % pro Landkreis gewährleistet wird. Das Gesetz sieht zudem eine Digitalisierung und Beschleunigung der Verfahren durch eine Novelle des Raumordnungsgesetzes vor, wodurch den Kommunen erstmals auch Teilflächenpläne für Windenergie ermöglicht werden.

Ein zentraler Aspekt des Gesetzes ist die direkte finanzielle Beteiligung der lokalen Gemeinschaften. Für jede neue Windkraftanlage oder Freiflächen-Photovoltaikanlage wird eine Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde gezahlt, was etwa 30.000 Euro pro Jahr und Windrad entspricht. Die Kommunen können diese Einnahmen frei für Projekte im Bereich Naturschutz, soziale Zwecke oder Bildung verwenden, wobei 50 % der Einnahmen im Ortsteil, wo die Anlage steht, eingesetzt werden sollen.

Darüber hinaus profitieren die Menschen in einem Umkreis von 2,5 Kilometern um die Anlagen direkt von weiteren 0,1 Cent pro Kilowattstunde, was zusätzlich zu den Abgaben an die Kommunen geleistet wird. Dies kann in Form von niedrigeren Strompreisen, direkten Zahlungen, oder Beteiligungen an Bürgerenergiegenossenschaften erfolgen.

Minister Meyer wies darauf hin, dass die neuen Regelungen eine signifikante lokale Wertschöpfung generieren und die Akzeptanz für erneuerbare Energien steigern werden. Er erwähnte auch, dass die Betreiber sich die Abgabe aus dem EEG-Anlagen vom Bund aus dem Steuersäckel erstatten lassen können, was die Wirtschaftlichkeit der Anlagen sichert.

Die Maßnahmen des Gesetzes stellen einen bedeutenden Fortschritt für die Energiewende in Niedersachsen dar und werden voraussichtlich zu einer deutlichen Steigerung der installierten Leistung von Wind- und Solarenergie führen. Der Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen (LEE) begrüßte das Ergebnis, bedauerte jedoch das Fehlen einer bundeseinheitlichen Lösung, welche die regulatorischen Prozesse vereinfachen könnte.

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