Nordrhein-Westfalen hat umfassende Reformen im Bereich des Waldmanagements angekündigt, um die Anpassungsfähigkeit seiner Wälder an den Klimawandel zu stärken. Ein zentrales Element dieser Initiative ist die Modernisierung des Landesforstgesetzes, das zukünftig als Landeswaldgesetz bekannt sein wird.
Unterstützung für Waldbesitzer im Fokus
Ein wesentlicher Bestandteil der Gesetzesänderung ist die verstärkte Unterstützung für Waldbesitzer bei der Wiederbewaldung und Anpassung ihrer Flächen an klimatische Veränderungen. Um diesen Prozess zu erleichtern, wird die gesetzliche Frist zur Wiederbewaldung von zwei auf vier Jahre verlängert. Diese Maßnahme soll den Eigentümern mehr Spielraum bei der Planung und Durchführung von Wiederaufforstungsmaßnahmen geben.
Zudem werden die Möglichkeiten für Zusammenschlüsse von Waldgenossenschaften erweitert, was die Zusammenarbeit zwischen Waldbesitzern fördern und deren Einfluss auf nachhaltige Forstwirtschaft stärken soll. Der Staatswald soll in diesem Zusammenhang eine Vorbildfunktion einnehmen und demonstrieren, wie eine nachhaltige Bewirtschaftung effektiv umgesetzt werden kann.
Klarheit über Verkehrsregeln im Wald
Ein weiterer Schwerpunkt des neuen Gesetzesentwurfs liegt in der Klarstellung der Nutzungsrechte von Wegen im Wald. Demnach dürfen Fahrräder nur auf ausgewiesenen Trails oder geeigneten Waldwirtschaftswegen fahren, während das Befahren naturbelassener Flächen weiterhin untersagt bleibt. Auch Motorräder und Mofas sind vom Fahren auf Waldwegen ausgeschlossen, es sei denn, sie bewegen sich auf offiziell freigegebenen Strecken.
Elektrische Zweiräder mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h sind hingegen erlaubt. Für schnellere E-Bikes bis 45 km/h gelten die gleichen Beschränkungen wie für Motorräder.
Effektive Maßnahmen gegen Waldbrände und illegales Parken
Das Gesetz sieht auch vor, dass Forstbehörden bei erhöhter Brandgefahr oder nach Stürmen temporäre Betretungsverbote verhängen können. Zudem wird die Verfolgung von Verstößen gegen das Parkverbot im Wald erleichtert, um den Naturschutz zu verbessern und Schäden durch unsachgemäß abgestellte Fahrzeuge zu vermeiden.
Bürokratieabbau durch Digitalisierung
Zur Entlastung der Verwaltung sollen digitale Formate eingeführt werden, etwa für forstliche Zusammenschlüsse und Genehmigungsverfahren beim Wege- oder Wegebau im Wald. Diese Maßnahmen sollen einen effizienteren Informationsaustausch ermöglichen und Transparenz schaffen.
Der Entwurf des neuen Landeswaldgesetzes ist derzeit in der Verbändebeteiligung, wobei Akteure aus Waldbesitz, Forstwirtschaft, Naturschutz und Freizeitnutzungen eingeladen sind, ihre Stellungnahmen abzugeben. Nach Abschluss dieses Prozesses plant die Landesregierung, den Gesetzentwurf dem Landtag zur Abstimmung vorzulegen.
