Die Debatte um die Neugestaltung des Düngerechts in Deutschland steht vor einer entscheidenden Phase. Im Rahmen der Agrarministerkonferenz Ende September haben sich alle Bundesländer darauf verständigt, regionale Anpassungen der Düngevorschriften zu ermöglichen. Dies soll durch die Wahl zwischen drei unterschiedlichen Vorschlagsvarianten geschehen, von denen einige mit den umstrittenen „Roten Gebieten“ arbeiten, andere ohne.
Bundesumweltministerium fordert Gleichwertigkeit
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat in einem Schreiben an das Bundeslandwirtschaftsministerium klargestellt, dass eine Akzeptanz der EU-Kommission nur dann gewährleistet werden kann, wenn alle Varianten gleichwertig sind. Der Staatssekretär des BMU, Jochen Flasbarth, betont, dass die Varianten gleichermaßen zur Erreichung der Ziele der EU-Nitratrichtlinie beitragen müssen.
Bayern und NRW schlagen erfolgversprechende Lösung vor
Besonders die von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt vorgeschlagene Variante 2 wird als vielversprechend angesehen. Diese sieht die Abschaffung der Roten Gebiete vor und setzt stattdessen auf eine betriebsspezifische Steuerung der Düngung, wobei sowohl organische als auch mineralische Dünger berücksichtigt werden sollen. Auch Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Niedersachsen zeigen Interesse an diesem Ansatz.
Kritik an Baden-Württembergs Vorschlag
Anders sieht es bei der von Baden-Württemberg vorgeschlagenen Variante 1 aus. Diese will zwar an den Roten Gebieten festhalten, jedoch deren bisherige strenge Maßnahmen spürbar lockern. Das BMU äußert erhebliche Bedenken bezüglich möglicher negativer Auswirkungen auf den Gewässerschutz und zweifelt an einer Zustimmung durch die EU.
Zeitdruck bis zum Beginn der Düngesaison
Ein weiteres Problem stellt der Zeitrahmen dar: Bis spätestens 2027 muss Rechtssicherheit geschaffen werden, um einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren entgegenzuwirken. Die derzeitigen Planungen gehen jedoch davon aus, dass das neue Düngerecht erst 2028 in Kraft treten könnte, da noch zahlreiche Vorarbeiten erforderlich sind.
Die Diskussion um das Düngerecht zeigt deutlich die Herausforderungen auf, denen sich Deutschland bei der Erfüllung europäischer Umweltstandards stellen muss. Der Spagat zwischen regionaler Flexibilität und europäischer Vorgaben bleibt eine zentrale Aufgabe für Politik und Verwaltung.
