Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) hat sich gegen die geplante gesetzliche Begrenzung des Anteils investierender Mitglieder in Genossenschaften auf 50 Prozent ausgesprochen. Jörg Migende, der Vorstandsvorsitzende des DRV, sieht in dieser festen Grenze unnötige Einschränkungen für bestehende Genossenschaften. Diese Bedenken äußerte er am 14. Oktober während der ersten Beratung des entsprechenden Gesetzentwurfs im Bundestag.
DRV warnt vor starren Vorgaben
Die Bundesregierung plant, den Einfluss von Finanzinvestoren in Genossenschaften zu begrenzen, indem sie eine feste Obergrenze einführt. Demnach dürfen nicht mehr als die Hälfte der Mitglieder reine Kapitalanleger sein. Dies soll verhindern, dass Genossenschaften zu renditeorientierten Anlageprodukten werden. Bestehende Genossenschaften, die diese Quote überschreiten, müssten ihre Struktur überarbeiten.
Migende betont jedoch, dass eine solche Regelung die unternehmerische Freiheit der Genossenschaften stark einschränken würde. Er argumentiert, dass sie keinen wesentlichen Beitrag zur Unterscheidung zwischen zulässigen und unzulässigen Modellen leistet.
Flexibilität statt gesetzlicher Beschränkungen
Der DRV schlägt stattdessen vor, den Genossenschaften selbst zu überlassen, ob und wie sie in ihren Satzungen Investitionsgrenzen festlegen wollen. Diese Flexibilität sei ein sinnvoller Kompromiss, da er sowohl den genossenschaftlichen Förderzweck als auch die unternehmerische Selbstverantwortung schütze.
Förderung der Digitalisierung
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Förderung der Digitalisierung innerhalb von Genossenschaften. Die Textform soll zukünftig weitreichend anstelle der bisherigen Schriftform akzeptiert werden. Dies betrifft viele wichtige Vorgänge im Genossenschaftsrecht, bei denen bislang eine handschriftliche Unterschrift erforderlich war.
Zudem sollen digitale Sitzungen und Beschlussfassungen vereinfacht werden. Mitglieder sollen Anträge, Vollmachten und andere Dokumente künftig digital übermitteln können – etwa per E-Mail oder über Apps. Auch die Gründung neuer Genossenschaften soll beschleunigt werden; bisher sind bürokratische Hürden oft zeitaufwendig.
