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EU-Tiertransportregeln: Britische Schafhalter warnen vor Folgen

Die britischen Schafhalter befürchten zusätzliche Belastungen durch eine Angleichung an EU-Tiertransportvorschriften. Im Zuge der Verhandlungen über ein neues Handelsabkommen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union fordert der Schafhalterverband National Sheep Association (NSA) praxisgerechte Regelungen für den Transport lebender Tiere.

Großbritannien und die EU verhandeln derzeit über eine Neuausrichtung ihrer Handelsbeziehungen nach dem Brexit. Für die Landwirtschaft ist dabei ein Abkommen über gemeinsame Gesundheits- und Pflanzenschutzstandards (SPS) vorgesehen, das nach den Plänen der britischen Regierung Mitte 2027 in Kraft treten soll.

Durch die Annäherung der Vorschriften könnten der Handel mit Agrarprodukten erleichtert und bestehende Handelshemmnisse abgebaut werden. Auch für den grenzüberschreitenden Austausch von Zuchttieren und tiergenetischem Material werden Verbesserungen erwartet.

Die National Sheep Association begrüßt grundsätzlich die Aussicht auf einen vereinfachten Handel mit der EU. Der Verband verlangt jedoch, dass die Besonderheiten der britischen Schafhaltung bei der Ausgestaltung neuer Vorschriften berücksichtigt werden.

Transportzeiten und Platzangebot bereiten Schafhaltern Sorgen

Besonders kritisch sieht der Verband mögliche Änderungen der Vorschriften für Tiertransporte. Im Mittelpunkt stehen die zulässigen Transportzeiten, Temperaturgrenzen während der Fahrt und die Anforderungen an die Innenhöhe von Tiertransportfahrzeugen.

Unklar ist aus Sicht der Branche außerdem, wie Aufenthalte auf Viehmärkten bei der Berechnung der maximal zulässigen Transportdauer berücksichtigt werden sollen.

NSA-Geschäftsführer Phil Stocker erklärte, dass neue Regelungen den tatsächlichen Abläufen in der britischen Schafhaltung Rechnung tragen müssten. Der Transport von Zucht- und Masttieren zwischen verschiedenen Betrieben gehöre zur üblichen Praxis.

Hinzu komme die Struktur der britischen Schlachtwirtschaft. Aufgrund der Verteilung der Schlachthöfe müssten Tiere häufig über größere Entfernungen transportiert werden.

Strengere Begrenzungen der Transportdauer könnten deshalb die bestehenden Vermarktungswege beeinträchtigen.

Höhere Transportfahrzeuge könnten erhebliche Investitionen erfordern

Als Beispiel für mögliche praktische Schwierigkeiten nennt Stocker die vorgeschriebene Innenhöhe von Tiertransportern.

In Großbritannien werden zahlreiche Schafrassen mit unterschiedlichen Körpergrößen gehalten. Einheitliche Mindesthöhen in Anhängern und Lastwagen könnten nach Einschätzung des Verbandes dazu führen, dass vorhandene Fahrzeuge umgebaut oder ersetzt werden müssten.

Alternativ könnte sich die Zahl der Tiere verringern, die mit einem Fahrzeug transportiert werden dürfen. Dadurch würde die Transportkapazität sinken.

Stocker warnt deshalb davor, technische Anforderungen festzulegen, ohne die unterschiedlichen Tiergrößen und die wirtschaftlichen Folgen für landwirtschaftliche Betriebe und Transportunternehmen zu berücksichtigen.

Schafbranche unterstützt Tierschutz, fordert aber praktikable Regeln

Die NSA betont, dass sie hohe Tierschutzstandards ausdrücklich unterstützt. Gleichzeitig müssten die Vorschriften eine professionelle Schafhaltung und Vermarktung in wirtschaftlich tragfähigem Umfang ermöglichen.

Der Verband beteiligte sich gemeinsam mit anderen Landwirtschafts- und Handelsorganisationen an Gesprächen über die Vorbereitung der britischen Agrarwirtschaft auf die geplante Angleichung an EU-Vorschriften.

Aus Sicht der Schafhalter ist es notwendig, die betroffenen Branchen frühzeitig in die Verhandlungen einzubeziehen. Andernfalls könnten neue rechtliche Anforderungen entstehen, die erhebliche Anpassungen bestehender Transport- und Vermarktungsstrukturen erforderlich machen.

Neues EU-Abkommen soll ab 2027 Handelshemmnisse abbauen

Die britische Regierung strebt an, das neue SPS-Abkommen Mitte 2027 anzuwenden. Ziel ist es, den Handel mit Lebensmitteln, Pflanzen, Tieren und tierischen Erzeugnissen zwischen Großbritannien und der EU zu vereinfachen.

Dazu sollen Vorschriften angeglichen und bürokratische Hürden beim grenzüberschreitenden Warenverkehr verringert werden. Nach Angaben des britischen Landwirtschaftsministeriums können von der Angleichung auch Betriebe betroffen sein, die ausschließlich für den heimischen Markt produzieren.

Welche konkreten Tiertransportvorschriften künftig übernommen werden und ob Ausnahmen vereinbart werden können, ist noch Gegenstand der Verhandlungen.

Für die britischen Schafhalter wird deshalb entscheidend sein, ob die neuen Bestimmungen neben den Tierschutzanforderungen auch die vorhandenen Betriebsstrukturen und Transportwege berücksichtigen.

Quellen: