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Update: Kanzleramt stoppt Klingbeils Zuckersteuer-Entwurf

Update vom 1. Oktober 2026: Die geplante Zuckersteuer hat einen deutlichen Rückschlag bekommen. Das Bundeskanzleramt hat den Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorerst gestoppt. Nach Angaben aus Regierungskreisen ist der Vorschlag des Finanzministeriums „in dieser Form“ innerhalb der Bundesregierung nicht mehrheitsfähig.

Damit ist allerdings nicht die Zuckersteuer als solche vom Tisch. Gestoppt wurde der konkrete Entwurf des Finanzministeriums. Noch Ende August hatten Bundeskanzler Friedrich Merz und Klingbeil öffentlich bekräftigt, dass sich die Koalition grundsätzlich auf eine Zuckersteuer verständigt habe.

Entwurf erst einen Tag zuvor in Ressortabstimmung gegangen

Die Intervention des Kanzleramts kommt unmittelbar nach einem neuen Vorstoß aus dem Finanzministerium. Klingbeils Haus hatte den Entwurf erst am 30. September zur Abstimmung an die anderen Ministerien gegeben.

Der Entwurf war deutlich konkreter als die bisherigen politischen Ankündigungen. Vorgesehen war eine Einführung zum 1. Juli 2027. Die Steuer sollte ab einem Zuckergehalt von 5 Gramm je 100 Milliliter greifen und je nach Zuckergehalt zwischen 26 und 38 Cent je Liter betragen.

Zero-Getränke mit Süßstoffen sollten entgegen früheren Überlegungen nicht erfasst werden. Ausgenommen waren nach dem Entwurf außerdem reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein.

Das Finanzministerium rechnete mit erheblichen Einnahmen: Für das erste Jahr wurden rund 945 Millionen Euro, anschließend rund 1,16 Milliarden Euro jährlich erwartet. Bis 2031 sollten die Einnahmen auf etwa 1,18 Milliarden Euro steigen.

Dieser Entwurf ist nun zunächst gestoppt.

Kanzleramt verlangt Orientierung an FinanzKommission Gesundheit

Der entscheidende Konflikt betrifft offenbar die Ausgestaltung der Steuer. Nach übereinstimmenden Berichten aus Regierungskreisen soll für die weitere Arbeit die Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit die vereinbarte Grundlage sein. Der Entwurf des Finanzministeriums weiche davon ab und sei deshalb in seiner derzeitigen Form nicht mehrheitsfähig.

Das ist für die weitere Entwicklung entscheidend. Die FinanzKommission hatte im März ein enger gefasstes Modell vorgeschlagen. Danach sollen Getränke mit weniger als 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter steuerfrei bleiben. Zwischen 5 und unter 8 Gramm waren 26 Cent je Liter, ab 8 Gramm 32 Cent je Liter vorgesehen.

Klingbeils jüngster Entwurf ging mit einer dritten Steuerstufe bis 38 Cent je Liter darüber hinaus. Auch die erwarteten Einnahmen lagen mit rund einer Milliarde Euro deutlich höher als beim ursprünglichen Kommissionsmodell. Die FinanzKommission hatte langfristig mit etwa 450 Millionen Euro pro Jahr gerechnet.

Aus Sicht der Land- und Ernährungswirtschaft ist diese Differenz erheblich. Je höher die Steuersätze ausfallen und je mehr Getränkekategorien einbezogen werden, desto stärker ist der wirtschaftliche Anreiz für Hersteller, Rezepturen zu verändern und den Einsatz von Zucker zu reduzieren.

Zuckersteuer ist damit noch nicht abgesagt

Aus dem Eingreifen des Kanzleramts lässt sich derzeit keine vollständige Absage der Zuckersteuer ableiten.

Bei der Kabinettsklausur Ende August hatte Klingbeil ausdrücklich erklärt, innerhalb der Koalition sei vereinbart worden, dass eine Zuckersteuer kommen solle. Bundeskanzler Merz widersprach dieser grundsätzlichen Aussage damals nicht.

Auch die aktuellen Informationen aus Regierungskreisen stellen offenbar nicht die Steuer an sich infrage. Beanstandet wird die konkrete Ausgestaltung des BMF-Entwurfs.

Damit dürfte die politische Auseinandersetzung nun wieder stärker um die Frage geführt werden, wie eng sich ein neuer Entwurf an der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit orientiert. Offen sind weiterhin Steuersätze, Produktumfang, Ausnahmen und der tatsächliche Einführungstermin.

Ein Start zum 1. Juli 2027, der noch am 30. September als konkretes Datum im BMF-Entwurf stand, kann nach dem Stopp durch das Kanzleramt deshalb nicht mehr als belastbarer Zeitplan gelten.

Für die Zuckerwirtschaft steigt die Unsicherheit

Für Zuckerrübenanbauer und Zuckerunternehmen verändert die neue Entwicklung die Lage erneut.

Noch am 30. September sah es erstmals so aus, als läge ein weitgehend konkretes Steuermodell mit Termin, Steuersätzen und Produktdefinitionen vor. Einen Tag später ist gerade dieses Modell innerhalb der Bundesregierung blockiert.

Für die Zuckerwirtschaft ist dabei nicht nur die Höhe der Steuer relevant. Entscheidend ist, wie stark die Steuer Getränkehersteller zur Reformulierung bewegt. Die FinanzKommission orientiert sich ausdrücklich am britischen Modell, bei dem Hersteller durch niedrigere Zuckergehalte Steuerstufen vermeiden können.

Je enger ein neuer deutscher Entwurf am Kommissionsmodell bleibt, desto stärker dürfte sich die Diskussion wieder auf klassische zuckergesüßte Getränke konzentrieren. Ein breiteres Modell, das zusätzliche Getränkekategorien erfasst, würde dagegen wesentlich mehr Bereiche der Ernährungswirtschaft und indirekt auch weitere landwirtschaftliche Wertschöpfungsketten betreffen.

Genau diese Abgrenzung war bereits in den vergangenen Wochen zwischen den Ressorts umstritten.

Wie geht es jetzt weiter?

Stand 1. Oktober gibt es keinen abgestimmten Gesetzentwurf, der dem Bundeskabinett zugeleitet werden könnte.

Das Finanzministerium müsste seinen Vorschlag entweder überarbeiten oder innerhalb der Bundesregierung eine andere Einigung erreichen. Aus dem BMF lag unmittelbar nach Bekanntwerden des Stopps zunächst keine öffentliche Stellungnahme vor.

Damit hat sich auch die Aussage zum Zeitplan geändert: Die Bundesregierung verfolgt zwar weiterhin das Vorhaben einer Zuckersteuer, doch der zuletzt vorgesehene Start am 1. Juli 2027 ist derzeit nicht gesichert.

Für die Landwirtschaft und die Zuckerwirtschaft ist deshalb vorerst wieder der politische Verhandlungsstand wichtiger als die zuletzt genannten Steuersätze. Erst ein neuer, innerhalb der Bundesregierung abgestimmter Entwurf wird zeigen, ob es bei zwei Steuerstufen nach dem Modell der FinanzKommission bleibt, ob die dritte Stufe von 38 Cent gestrichen wird und welche Getränke tatsächlich erfasst werden.


############## Ab hier sind veraltete Informationen ############


Die Einführung einer Zuckergetränkesteuer in Deutschland rückt näher und wird voraussichtlich Mitte 2027 in Kraft treten. Die schwarz-rote Koalition aus CDU/CSU und SPD hat den Gesetzentwurf vorgelegt, der eine dreistufige Verbrauchsteuer auf gesüßte Getränke vorsieht. Diese Maßnahme könnte erhebliche Auswirkungen auf die Nachfrage nach Rübenzucker haben, da Hersteller möglicherweise gezwungen sind, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren.

Details zur geplanten Steuer

Die Steuer wird auf Getränke erhoben, die mindestens 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthalten. Die Staffelung beträgt 0,26 Euro pro Liter für Getränke mit einem Zuckergehalt von 5 bis unter 7 Gramm je 100 ml, 0,32 Euro für solche mit 7 bis unter 10 Gramm und 0,38 Euro bei einem Gehalt ab 10 Gramm. Konzentrate und Sirupe werden basierend auf dem trinkfertigen Endprodukt besteuert. Hersteller könnten diese Steuerlast an die Verbraucher weitergeben.

Ausnahmen und Zielsetzung

Von der Steuer ausgenommen sind bestimmte Flüssigkeiten wie reine Frucht- und Gemüsesäfte, Fruchtsaftkonzentrate, Fruchtsaftschorlen ohne Zuckerzusatz sowie Milchmischgetränke und pflanzliche Alternativen wie Soja- oder Haferdrinks. Auch alkoholfreie Biere und Weine bleiben steuerfrei. Die Einnahmen aus der Steuer sollen helfen, ein Haushaltsloch im Gesundheitsfonds zu schließen. Erwartet werden Einnahmen von etwa 795 Millionen Euro im Jahr 2027, die bis 2028 auf über 1,15 Milliarden Euro steigen könnten.

Kritik und wirtschaftliche Implikationen

Kritiker wie Heinrich Prinz Reuss vom Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie sehen in dem Vorhaben einen Etikettenschwindel zu Lasten der Verbraucher. Sie argumentieren, dass die gesundheitlichen Vorteile nur vorgeschoben seien und es primär um zusätzliche Staatseinnahmen gehe. Für die Rübenanbauer könnte die Steuer eine deutliche Reduzierung des Zuckerbedarfs bedeuten, da Softdrink-Hersteller ihre Rezepturen anpassen könnten, um in niedrigere Steuerklassen zu fallen.

Der Gesetzentwurf soll direkt ins Parlament eingebracht werden, ohne vorherige Ressortabstimmung im Kabinett. Dies deutet auf eine gezielte Umgehung möglicher Blockaden innerhalb der Regierung hin.

Quellen

Deutsches Ärzteblatt, 30. September 2026: Bundesregierung rechnet mit Einnahmen aus Steuer auf Zuckergetränke ab Sommer 2027
Ärzteblatt-Artikel öffnen

Bundesregierung, 26. August 2026: Pressekonferenz nach der Kabinettsklausur – grundsätzliche Einigung auf eine Zuckersteuer
Pressekonferenz der Bundesregierung öffnen

Bundesministerium für Gesundheit: FinanzKommission Gesundheit – Empfehlungen zur Stabilisierung der GKV ab 2027
Seite der FinanzKommission Gesundheit öffnen