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EU erlaubt neue Methoden zur Nottötung von Nutztieren ab August

Die Europäische Kommission hat kürzlich neue Vorschriften für die Nottötung von Nutztieren eingeführt. Diese Maßnahmen beinhalten den Einsatz des nicht durchdringenden Schlagbolzens und Stickstoff-Leichtschaum, was insbesondere auf die Behandlung von bestimmten Tiergruppen abzielt. Die Änderungen basieren auf der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1734, die ab dem 6. August in allen EU-Mitgliedstaaten gültig wird.

Neue Methoden zur Nottötung

Basierend auf umfassenden Studien hat die Europäische Kommission entschieden, den nicht penetrierenden Bolzenschuss als eine zulässige Methode zur Betäubung von Ferkeln bis zu einem Gewicht von 5 kg sowie Schaf- und Ziegenlämmern bis zu 4,5 kg zu anerkennen. Diese Methode führt zu einer schweren Schädigung des Gehirns, ohne das Schädelinnere zu durchdringen. Laut den EU-Studien ist diese Methode effektiv und führt bei neugeborenen Ferkeln direkt zum Tod.

Für Ferkel mit einem Gewicht zwischen 5 und 10 kg sowie für andere kleine Wiederkäuer und Geflügel ist der Bolzenschuss ebenfalls als Betäubungsmethode zugelassen. Nach der Betäubung muss jedoch eine schnelle Tötung durch einen Entblutungsschnitt erfolgen, um das Tierwohl sicherzustellen.

Stickstoff-Leichtschaum: Eine Alternative zur CO2-Betäubung

Der Stickstoff-Leichtschaum ist eine weitere Methode, die künftig für die Nottötung von Schweinen im Gewichtsspektrum von 15 bis 41 kg sowie für Legehennen und Masthühner genutzt werden kann. Dieses Verfahren wurde vom schwedischen Unternehmen Heft entwickelt, das auch die Patente hält. Der Einsatz von gasförmigem Stickstoff sorgt dafür, dass die Tiere erst betäubt und dann getötet werden. Die EU bewertet dieses Verfahren als gleichwertig mit der Exposition gegenüber CO2 in Bezug auf den Tierschutz.

Das Unternehmen betont, dass die Tiere während des Prozesses ohne unnötigen Stress oder Schmerzen das Bewusstsein verlieren. Im Gegensatz dazu steht die CO2-Methode in der Kritik, da sie häufig zu Hyperventilation und Panikreaktionen bei den Tieren führt.

Anforderungen an den Einsatz von Stickstoff-Leichtschaum

Für die Durchführung des Stickstoff-Leichtschaumverfahrens müssen spezifische Bedingungen erfüllt sein. Die Tiere werden in spezielle Metallboxen gesetzt, welche über eine Dosierstation verfügen. Diese Station sorgt dafür, dass Hohlräume mit Stickstoff-Leichtschaum gefüllt werden. Der Schaum wird dann in Gas umgewandelt, welches sauerstoffhaltige Luft verdrängt und so zur Tötung der Tiere führt.

Um sicherzustellen, dass diese Methode dem Tierwohl gerecht wird, hat die EU strenge Auflagen erlassen: Die Restsauerstoffkonzentration in der Box muss unter 2 Volumenprozent gehalten werden; Geflügel muss mindestens fünf Minuten und Schweine mindestens sieben Minuten in dieser Atmosphäre verbleiben. Zudem dürfen keine Luftkammern im Schaum entstehen und es darf nicht mehr Tiere pro Box geben, als gleichzeitig einen Sauerstoffmangel erleiden können.