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Blauzungenvirus breitet sich aus: Niedersachsen erweitert Sperrzonen

Das Blauzungenvirus des Serotyps 8 (BTV-8) breitet sich in Niedersachsen weiter aus und hat jüngst zu einer erheblichen Ausweitung der bestehenden Sperrzonen geführt. Nach dem ersten bestätigten Fall in einem Rinderbestand im Landkreis Göttingen am 17. Juli 2026, wurde die Handelsrestriktionszone stark erweitert.

Ausbreitung des Blauzungenvirus in Niedersachsen

Bereits vor dem jüngsten Nachweis waren der Landkreis Göttingen sowie Teile der angrenzenden Landkreise Northeim, Holzminden und Goslar von den Restriktionen betroffen. Diese Maßnahmen waren eine Reaktion auf einen früheren Ausbruch im hessischen Landkreis Fulda Anfang Juni. Mit dem aktuellen Fall umfasst die Sperrzone nun einen Radius von 150 Kilometern, wodurch auch Gebiete im Süden Niedersachsens sowie Bereiche der Landkreise Osnabrück, Nienburg, Diepholz, Verden, Heidekreis, Uelzen und Lüchow-Dannenberg eingeschlossen sind.

Einschränkungen bei der Tierverbringung

Um die Verbreitung des Virus zu kontrollieren, gelten für das Verbringen empfänglicher Tiere aus den betroffenen Zonen spezifische Auflagen. Diese Regelungen betreffen nicht nur Niedersachsen, sondern auch benachbarte Bundesländer. Innerhalb derselben Restriktionszone oder beim Transfer in andere BTV-8-Gebiete bestehen jedoch keine weiteren Einschränkungen. Für den Serotyp 3 gibt es derzeit keine Verbringungsbeschränkungen innerhalb Deutschlands.

Impfempfehlung als Schutzmaßnahme

Um schwere Krankheitsverläufe zu verhindern, wird seit langem auch in Niedersachsen zur Impfung gegen BTV-3 und BTV-8 geraten. Es ist wichtig zu beachten, dass keine Kreuzimmunität zwischen den beiden Serotypen besteht; eine Impfung gegen BTV-3 schützt nicht vor einer Infektion mit BTV-8 und umgekehrt.

LAVES hat diese Informationen bereitgestellt.