Landwirte, die EU-Direktzahlungen für stillgelegtes Acker- oder Grünland erhalten möchten, müssen bestimmte Mindestanforderungen in der landwirtschaftlichen Tätigkeit erfüllen. Diese Anforderungen sind darauf ausgelegt, sicherzustellen, dass die Flächen nicht vollständig brachliegen. Insbesondere müssen diese Tätigkeiten mindestens alle zwei Jahre erbracht werden.
Kontrolle durch Satelliten und digitale Nachweise
In vielen Bundesländern wird die Einhaltung dieser Mindestanforderungen verstärkt durch Satellitenüberwachung überprüft. Behörden versenden zunehmend Prüfaufträge über eine Foto-App an die Landwirte, da es bei extensiver Nutzung häufig zu Erkennungsproblemen durch Satelliten kommen kann. Landwirte sind angehalten, bei Unklarheiten entsprechende Nachweise einzureichen.
Anforderungen an die Mindesttätigkeit auf Brachen
Die landwirtschaftliche Mindesttätigkeit auf Brachflächen umfasst das Mähen (mit oder ohne Abfuhr des Mähguts), Mulchen oder die Aussaat zur Begrünung. Dabei darf das Mähgut nicht für landwirtschaftliche Zwecke wie Futter oder Biogas verwendet werden. Diese Tätigkeiten müssen bis spätestens 16. November des jeweiligen Antragsjahres erfolgen. Zwischen dem 1. April und 15. August gilt ein Feldvogelschutzzeitraum, in dem Bodenbearbeitung und Mulchen verboten sind.
Ausnahmen bestehen jedoch im Rahmen von Öko-Regelungen oder Agrarumweltmaßnahmen (AUKM), die unter bestimmten Bedingungen auch während des Schutzzeitraums Maßnahmen erlauben können, wie etwa das Ausbringen von Saatgut bis zum 15. Mai.
Selbstkontrolle der Einhaltung
Landwirte können die Überwachungsergebnisse der Satelliten in den Agrarantragsportalen ihrer Bundesländer einsehen. In Niedersachsen beispielsweise stehen diese Informationen im Portal Schlaginfo sowie in der Agrarantragssoftware Andi und der Foto-App Fani zur Verfügung.
Nutzungsvoraussetzungen für Dauergrünland
Dauergrünlandflächen, die als solche angemeldet sind, unterliegen einer jährlichen Nutzungspflicht. Sollten Satelliten diese Nutzung nicht automatisch erkennen, müssen Landwirte dies nachweisen können. Hierbei ist es vorteilhaft, präventiv Fotos während der landwirtschaftlichen Tätigkeit zu machen und diese mit einer Foto-App zu dokumentieren.
Frist für Änderungen bis Ende September
Landwirte haben bis zum 30. September Zeit, notwendige Anpassungen vorzunehmen, sollten sie feststellen, dass sie bestimmte Förderauflagen nicht erfüllen können. Beispielsweise kann die Öko-Regelung 5 zurückgezogen werden oder Kulturarten auf den Schlägen geändert werden.
