Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat beschlossen, keine bundesweite Öko-Regelung für die Weidehaltung von Milchkühen mehr einzuführen. Dies geht aus einem neuen Gesetzesentwurf hervor, der den Fokus auf Bürokratieabbau legt.
Hintergrund: Kampf um Anerkennung der Weidehaltung
Schon seit über fünf Jahren bemühen sich Milchviehbetriebe, die Weidehaltung in die Gemeinsame EU-Agrarpolitik (GAP) zu integrieren und somit förderfähig zu machen. Bei der Reform der GAP im Jahr 2021 blieben diese Fördermöglichkeiten jedoch unberücksichtigt. Immer wieder gelangte die Weide-Öko-Regelung in politische Diskussionen. Im Jahr 2024 hatte der Bundestag schließlich zwei neue Regelungen beschlossen, eine für den Weidegang von Milchkühen und eine zur Förderung der Biodiversität. Diese traten jedoch nie in Kraft, da das Ministerium ihre Einführung regelmäßig verschob. Nach dem Regierungswechsel beschlossen Union und SPD, die Umsetzung auf 2027 zu verschieben.
Bürokratieabbau als Argument gegen neue Regelungen
Nun steht fest: Der Abbau von Bürokratie soll den endgültigen Verzicht auf diese Förderprogramme besiegeln. Ein Entwurf des „Gesetzes für Bürokratierückbau“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums sieht vor, auf die Einführung neuer Öko-Regelungen im letzten Jahr der GAP-Förderperiode zu verzichten, um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden.
Geplante Förderung und regionaler Widerstand
Die geplanten Regelungen hätten ab 2025 gelten sollen und beinhalteten eine Förderung von 70 Euro je Großvieheinheit (GV) für Milchkühe auf der Weide. Besonders im Süden Deutschlands stießen diese Pläne auf Widerstand. Landesregierungen befürchteten mögliche Doppelförderungen. Schleswig-Holstein und Niedersachsen, mit ihren großen Dauergrünlandflächen und vielen Milchviehbetrieben, hätten besonders profitiert.
Kritik an Streichung seitens der Landwirtschaft
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) kritisiert die Streichung scharf. Ihrer Meinung nach handelt es sich dabei nicht um Bürokratieabbau, sondern um eine wirtschaftliche Schwächung der Betriebe mit Weidehaltung, was entgegen dem gesellschaftlichen Wunsch stehe. Kirsten Wosnitza von der AbL-Fachgruppe GAP äußerte, dass freiwillige Förderangebote keinen zusätzlichen Aufwand für nicht teilnehmende Betriebe bedeuten würden und das Argument des Bürokratierückbaus unglaubwürdig sei.
Mangelnde Planungssicherheit für Landwirte
Die AbL beklagt zudem einen Mangel an Planungssicherheit. Viele Landwirte hatten seit 2024 mit den versprochenen Geldern gerechnet und fühlen sich nun erneut enttäuscht. Wosnitza fordert den Bundestag auf, die Streichung im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu verhindern.
Unterstützung durch Grünlandverbände
Kürzlich haben rund 150 Verbände einen gemeinsamen Aufruf an die Bundesregierung gerichtet. Sie fordern mehr politische und ökonomische Anerkennung für die Weidehaltung aufgrund ihrer positiven Auswirkungen auf Umwelt-, Klima- und Tierschutz.
