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ISN kritisiert Ausbleiben von Branchenvorschlägen im THKG-Entwurf

Die geplante Neufassung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) sorgt für Unmut in der Schweinebranche. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) kritisiert, dass ihre Vorschläge im Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMLEH) unbeachtet blieben.

Vorschläge der ISN ignoriert

In ihrer Stellungnahme bemängelt die ISN, dass kein einziger ihrer Vorschläge im neuen Gesetzesentwurf berücksichtigt wurde. Der Entwurf, der Anfang der Woche zur Notifizierung an die EU-Kommission gesandt wurde, gleiche fast vollständig dem vorherigen Dokument, zu dem die Verbände ihre Ansichten geäußert hatten. Die kurze Zeitspanne von einer Woche zwischen Anhörung und Einreichung des Entwurfs wird von Vertretern in Damme als möglicher Grund für das Übergehen der Vorschläge vermutet.

Kritik an Bürokratieabbau-Versprechen

Laut ISN wirft der Umgang mit den Änderungsvorschlägen Zweifel auf, ob diese überhaupt ernsthaft in Erwägung gezogen wurden. Die vorgeschlagenen Änderungen zielten hauptsächlich auf eine Reduzierung bürokratischer Hürden ab – ein Ziel, das sowohl Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer als auch Bundeskanzler Friedrich Merz versprochen hatten.

ISN sieht Parallelen zur Vergangenheit

Dr. Torsten Staack, Geschäftsführer der ISN, äußerte sich skeptisch und zog Parallelen zur Vorgehensweise früherer Regierungen. Er vermutet, dass trotz gegenteiliger Aussagen die Verwaltung im Hintergrund die Richtung vorgibt. Sollte Minister Rainer seine Zusagen ernst meinen, müsse er sicherstellen, dass die Interessen der gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigt werden.

Schweigen des Ministeriums

Das BMLEH gab auf Anfrage von AGRA Europe keine Stellungnahme zu den Vorwürfen ab und verwies auf den laufenden Prozess. Normalerweise würden die Stellungnahmen zusammen mit dem Kabinettsbeschluss veröffentlicht. Im Rahmen der Notifizierung informiert ein EU-Mitgliedsstaat die Kommission über nationale Rechtsakte; es folgt eine bis zu sechs Monate dauernde Prüfphase durch die EU-Kommission hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht.