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Düngerechtsnovelle vor Scheitern: Stoffstrombilanz bleibt bestehen

Die Revision des deutschen Düngerechts steht vor einem vorläufigen Stillstand. Ein Vermittlungsverfahren zwischen dem Bundesrat und dem Bundestag wird voraussichtlich nicht mehr vor der Bundestagswahl im Februar stattfinden. Dies führt dazu, dass die bereits vom Bundestag angenommene, jedoch vom Bundesrat abgelehnte Novelle des Düngerechts in der aktuellen Legislaturperiode nicht mehr weiterverfolgt wird. Die Angelegenheit wird somit auf die Agenda des neu zu wählenden Bundestags verschoben.

In diesem Zusammenhang bleibt auch die Stoffstrombilanzverordnung weiterhin in Kraft. Im Rahmen der Agrarministerkonferenz im September in Oberhof hatte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir eine mögliche Aufhebung dieser Verordnung als Teil eines umfassenderen Kompromisses mit den Bundesländern in Aussicht gestellt. Ein Sprecher des Agrarressorts erklärte jedoch, dass das Angebot weiterhin Bestand hat, dessen Realisierung jedoch von den Ergebnissen der gesamten Verhandlungen abhängt.

Die Stoffstrombilanzverordnung, welche insbesondere von den Agrarministern der Unionsländer als bürokratisch und ineffektiv im Hinblick auf den Grundwasserschutz kritisiert wird, ist ebenso Gegenstand der Debatten. Diese Einschätzung teilt auch der Deutsche Bauernverband. Umweltverbände warnen hingegen vor einer Aufhebung des Instruments, da sie argumentieren, dass nur durch die Kombination von Stoffstrombilanz und Monitoring eine effektive und gerechte Düngemittelpolitik sichergestellt werden kann.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium strebt weiterhin an, das Verursacherprinzip bei der Gewässerverschmutzung zu stärken. Mit der geplanten Änderung des Düngerechts soll eine differenziertere Herangehensweise in den sogenannten Roten Gebieten etabliert werden, um Betriebe, die zur Wasserbelastung beitragen, stärker in die Pflicht zu nehmen, während jene, die den Gewässerschutz fördern, entlastet werden.

Für die Implementierung erweiterter Maßnahmen in den Roten Gebieten ist es jedoch erforderlich, dass Deutschland zunächst die von der EU-Kommission geforderten belastbaren Daten vorlegt. Diese sollen durch die geplante Monitoringverordnung erhoben werden. Ohne ein verabschiedetes Gesetz bleiben diese notwendigen Schritte jedoch aus, was weitere Maßnahmen in diesen kritischen Gebieten verzögert.

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