Am 1. Januar 2028 wird in Deutschland die elektronische Kassenpflicht eingeführt, wie das Bundeskabinett kürzlich beschlossen hat. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Digitalisierung von handels- und steuerrechtlichen Aufzeichnungen voranzutreiben. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde bereits vom Bundesfinanzministerium vorgestellt und sieht eine Pflicht zur elektronischen Kassenführung für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro vor.
Ausnahmen für Direktvermarkter geplant
Ein Lichtblick für viele landwirtschaftliche Betriebe: Direktvermarkter sollen von dieser Regelung ausgenommen werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium, angeführt von Minister Alois Rainer, hat sich erfolgreich für Ausnahmeregelungen starkgemacht. Die geplante Verordnung sieht vor, dass Hofläden und Marktstände nicht unter die neue Kassenpflicht fallen sollen, sofern ihre Barumsätze jährlich unter 12.000 Euro liegen. Diese Ausnahme soll unnötige Bürokratie für kleinere Betriebe vermeiden.
Die Ausnahmeverordnung beruht auf einer Ermächtigungsgrundlage und wird zeitnah nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Direktvermarktern bleibt damit ein erheblicher organisatorischer Aufwand erspart.
Bürokratieabbau im Fokus
Der Deutsche Bauernverband, der Zentralverband Gartenbau (ZVG) sowie die Familienbetriebe Land und Forst hatten zuvor auf den hohen bürokratischen Aufwand hingewiesen, den die neue Regelung mit sich bringen könnte. Minister Rainer betonte jedoch, dass der Abbau von Bürokratie Chefsache sei und er diesen Weg konsequent verfolgen wolle, um den Besonderheiten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe Rechnung zu tragen.
Teil des Aktionsplans „Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ ist auch die Verpflichtung der Direktvermarkter, Kontoauszüge und Rechnungen künftig 15 Jahre lang aufzubewahren – eine deutliche Verlängerung gegenüber der vorherigen Fristverkürzung auf acht Jahre im Jahr 2025.
Zukunft der landwirtschaftlichen Betriebe
Mit diesen Maßnahmen versucht die Bundesregierung einen Spagat zwischen der Digitalisierung des Handels und der Entlastung kleinerer Betriebe zu schaffen. Während größere Unternehmen künftig umfassendere Aufzeichnungen führen müssen, sollen kleinere land- und forstwirtschaftliche Betriebe weiterhin ohne großen Mehraufwand arbeiten können.
Die Einführung der elektronischen Kassenpflicht stellt somit sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance dar – je nachdem, wie effektiv die Ausnahmeregelungen umgesetzt werden. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie gut dieser Balanceakt gelingt.

