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Biomasse als erneuerbare Energie streichen? Kritik von Joachim Rukwied

Ein neuer Gesetzesentwurf zur Modernisierung und Vereinfachung des Strom- und Energiesteuerrechts könnte dazu führen, dass Biomasse künftig nicht mehr unter die Kategorie der erneuerbaren Energien fällt. Diese geplante Änderung stößt auf erheblichen Widerstand, insbesondere seitens des Deutschen Bauernverbandes (DBV). Joachim Rukwied, der Präsident des DBV, äußerte starke Bedenken gegenüber dieser Neuregelung und betonte die potenziellen Nachteile für Produktionsunternehmen.

Die Bundesregierung verfolgt mit der Neuregelung das Ziel, den administrativen Aufwand für Behörden zu reduzieren. Ab dem 1. Januar 2025 sollen rechtssichere Steuerbefreiungen für Anlagen bis zu einer Leistung von zwei Megawatt möglich sein, auch wenn für die Stromerzeugung Biomasse sowie Klär- und Deponiegas verwendet werden. Diese Maßnahme ist Teil eines breiteren Bürokratieabbaus, der jedoch bei den Landwirten für Unmut sorgt.

Rukwied kritisierte den Entwurf vehement und hob hervor, dass Biomasse eine zentrale Rolle in der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen spielt, sowohl nach deutschem als auch nach europäischem Recht. Er warnte davor, dass der Entwurf zu einem Verlust bestehender steuerlicher Vergünstigungen führen könnte, die in der EU ausdrücklich zugelassen sind.

Auch der Bundesrat hat Bedenken gegenüber dem Gesetzesentwurf geäußert, insbesondere bezüglich der konsistenten Klassifizierung von Biomasse im Stromsteuergesetz und im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die unterschiedliche Behandlung in den Gesetzen wirft Fragen auf, warum Biomasse im einen Fall als erneuerbar angesehen wird und im anderen nicht.

Während der Entwurf darauf abzielt, die Belastung für Ämter und Behörden zu reduzieren, warnt Rukwied vor einem möglichen Anstieg des bürokratischen Aufwands für die Unternehmen selbst. Diese könnten gezwungen sein, mehr Ressourcen aufzuwenden, um die Auswirkungen der entfallenden Steuervergünstigungen zu kompensieren.

Die finale Abstimmung über den Gesetzesentwurf ist für den heutigen Freitag, den 18. Oktober 2024, um 16:45 Uhr angesetzt und wird über einen Livestream der Bundesregierung übertragen. Diese Entscheidung wird von vielen Akteuren im Energiesektor mit Spannung erwartet, da sie weitreichende Folgen für die Zukunft der Biomasse als erneuerbare Energiequelle in Deutschland haben könnte.

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