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Mängel bei Biogasanlagen: Eine anhaltende Herausforderung

Bereits vor neun Jahren bestätigte das Umweltministerium von Baden-Württemberg, dass viele Biogasanlagen erhebliche Mängel aufwiesen. Neue Zahlen zeigen, dass sich die Situation seitdem nicht verbessert hat – im Gegenteil, die Zahl der betroffenen Anlagen ist sogar gestiegen. Dieser Artikel beleuchtet die Gründe für diese Entwicklung.

Die regelmäßigen Überprüfungen von Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten, decken immer wieder Mängel auf. Biogasanlagen gehören zu den Anlagen, die besonders häufig betroffen sind. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) wies im Jahr 2023 mehr als die Hälfte aller Biogasanlagen mindestens einen Mangel auf. Diese Zahl zeigt eine deutliche Verschlechterung im Vergleich zu den Vorjahren.

Zu den festgestellten Mängeln gehören häufig technische Defekte. Dazu zählen beispielsweise korrodierte Tanks, defekte Betriebsleuchten oder Schäden an Auffangwannen. Darüber hinaus wurden auch organisatorische Mängel wie fehlende oder falsch angebrachte Hinweise zur Bedienung und Prüfung der Anlagen festgestellt. Insgesamt fielen 56,7 Prozent der Biogasanlagen durch die Überprüfung, was fast doppelt so viele Mängel wie bei anderen Anlagenarten bedeutet.

Die Ursachen für die Mängel bei Biogasanlagen sind vielfältig und reichen von Konstruktionsfehlern bis zu unzureichender Wartung. Häufig treten technische Probleme wie Gasundichtigkeiten, Motorschäden oder Brände auf, die durch fehlerhafte Elektroinstallationen oder zu geringe Sicherheitsabstände verursacht werden. Auch Bedienfehler und falsche Montage tragen oft zur Anfälligkeit der Anlagen bei.

Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten, müssen gesetzlich regelmäßig überprüft werden. Kleinere Mängel sind innerhalb von sechs Monaten zu beheben, während schwerwiegende Mängel sofortige Maßnahmen erfordern. Wenn ein erheblicher Mangel festgestellt wird, kann die Anlage bis zur Behebung stillgelegt werden.

Mit der Verordnung über prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), die seit August 2017 in Kraft ist, wurden erstmals einheitliche Regelungen zur Prüfung solcher Anlagen in ganz Deutschland eingeführt. Diese Verordnung legt fest, dass Anlagenbetreiber regelmäßig Kontrollen durchführen müssen, um die Sicherheit und den Umweltschutz zu gewährleisten. Im Mai 2024 wurde jedoch die Umweltstatistik angepasst, und die Erhebung der Ergebnisse nach der AwSV-Verordnung nach sechs Jahren eingestellt.

Trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpflichten bleibt die hohe Zahl an Mängeln ein Problem, das die Betreiber und die Aufsichtsbehörden vor Herausforderungen stellt. Die aktuelle Lage verdeutlicht, dass sowohl bei der Instandhaltung als auch bei der Überwachung der Biogasanlagen noch Handlungsbedarf besteht, um den sicheren und umweltfreundlichen Betrieb dieser wichtigen Energiequellen zu gewährleisten.

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