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Bodeneigentum in Deutschland: Mehrheit bei Nicht-Landwirten

Laut einer aktuellen Studie des Thünen-Instituts sind 80 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland im Besitz von Privatpersonen, von denen die meisten keine aktiven Landwirte sind, jedoch oft eine Verbindung zur Landwirtschaft haben.

In Deutschland dominieren private Eigentümer die landwirtschaftlichen Flächen, während überregionale Investoren eine untergeordnete Rolle spielen. Besonders im Osten des Landes sind es hauptsächlich Unternehmen, die als Hauptbesitzer von Agrarflächen auftreten.

Das Thünen-Institut hat eine innovative Methode entwickelt, um eine verlässliche Aussage zur Struktur der Bodeneigentümer machen zu können. Die Ergebnisse zeigen, dass etwa 45 Prozent der Ackerflächen, Wiesen und Weiden von Personen gehalten werden, die nicht in der Landwirtschaft tätig sind. Insgesamt sind rund 80 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen im Besitz natürlicher Personen.

Die Studie verdeutlicht, dass die meisten Bodeneigentümer in derselben Gemeinde ansässig sind wie die Flächen, die sie besitzen. Dies trifft besonders auf Westdeutschland zu, wo landwirtschaftliche Familienbetriebe häufiger die Eigentümer sind. Im Osten hingegen befindet sich ein signifikanter Anteil der Agrarflächen im Besitz von Unternehmen.

Die umfassende Untersuchung basiert auf einer Zufallsstichprobe von Liegenschaftsdaten aus elf Bundesländern und zeigt deutliche regionale Unterschiede in der Eigentümerstruktur. Während im Westen Familienbetriebe überwiegen, ist im Osten eine stärkere Konzentration des Bodeneigentums bei wenigen, oft unternehmensgebundenen Eigentümern festzustellen, was bei den Forschern Besorgnis erregt.

Die Ergebnisse der Studie legen nahe, dass es im Osten Deutschlands einen erhöhten Bedarf an spezifischen Agrarstrukturgesetzen gibt. Das bestehende Grundstückverkehrsgesetz reicht nicht aus, um die speziellen agrarstrukturellen Herausforderungen in den neuen Bundesländern zu adressieren. Die Forscher empfehlen daher, dass dieses durch Ländergesetze ergänzt oder ersetzt werden sollte, um eine angepasste Regulierung zu gewährleisten.

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