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70% Überdachungsfläche erlaubt: Neue Regelung in Niedersachsen

In Niedersachsen wurde eine Neuregelung der Überdachung von Freilandflächen für Hühner durch Photovoltaik-Anlagen eingeführt. Nun dürfen bis zu 70 % der Flächen bei hoch aufgeständerten Anlagen und bis zu 50 % bei bodennahen Anlagen mit Solarmodulen und zugehörigen technischen Einrichtungen überdacht werden.

Diese Änderung folgt auf eine bereits seit Monaten bestehende Praxis, nach der Auslaufflächen für Legehennen mit Solarpanelen bestückt werden dürfen. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) hat nun die Obergrenzen für die Überdachung konkretisiert, welche vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) umzusetzen sind.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte hebt die Vorteile dieser Doppelnutzung hervor: Durch die Integration von Photovoltaikanlagen auf Freilandflächen können nicht nur ökologische und ökonomische Vorteile erzielt werden, sondern auch Schutzfunktionen für die Hennen übernehmen. Solche Installationen können vor Raubtieren und Hagel schützen und sind zudem nützlich für die Regenwasserverteilung. Diese Kombination ermöglicht eine effiziente Energieproduktion und fördert gleichzeitig das Tierwohl sowie den Erhalt der Vegetation.

Diese Neuregelung basiert auf einer Änderung der EU-Vorschriften, die bis Herbst 2023 lediglich die Nutzung von Auslaufflächen in Verbindung mit Obstplantagen oder Weiden zuließ. Die neu eingeführte EU-Verordnung 2023/2465 erlaubt nun auch die Bebauung mit Solartechnik, eine Änderung, für die sich Niedersachsen stark gemacht hat und die nun EU-weit gilt, sofern die lokalen Behörden dies genehmigen.

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