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So plant die Europäische Kommission, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zu reformieren

Reformpläne der EU-Kommission für die Gemeinsame Agrarpolitik

Die Europäische Kommission steht kurz davor, bedeutende Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu präsentieren, die über das Jahr 2024 hinausgehen sollen. Ziel ist es, die Agrarpolitik zu vereinfachen und an aktuelle Herausforderungen anzupassen. Ein erster Einblick in die geplanten Änderungen wurde durch einen von der Umweltorganisation ARC 2020 veröffentlichten internen Entwurf ermöglicht. Besonders im Fokus steht dabei die Anpassung der Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ).

Anpassungen bei den GLÖZ-Standards

Insbesondere die Regelungen zur Pflichtbrache, bekannt als GLÖZ 8, sollen gelockert werden. Nachdem diese für das Erntejahr 2024 bereits ausgesetzt wurde, plant die Kommission nun, die Pflichtbrache bis zum Ende der laufenden GAP-Periode 2027 vollständig abzuschaffen. Anstelle dessen sollen Mitgliedstaaten ermutigt werden, eigene ökologische Förderprogramme zu entwickeln, die Landwirte für das Stilllegen von Flächen oder die Anlage von Landschaftselementen belohnen. Deutschland hat bereits solche Öko-Regelungen implementiert.

Einführung flexiblerer Bestimmungen

Die Kommission strebt zudem an, die Regelungen zum Fruchtwechsel unter GLÖZ 7 zu entschärfen. Anstatt eines strengen Fruchtwechsels könnte eine Diversifizierung des Anbaus ausreichen, um die Bedingungen zu erfüllen. Auch beim Thema Grünlandumbruch signalisiert die EU-Kommission eine Bereitschaft, die bestehenden Regeln zu lockern und somit den Landwirten mehr Flexibilität zu gewähren.

Mehr Autonomie für die Mitgliedstaaten

Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen auch eine größere Flexibilität für die EU-Mitgliedstaaten bei den Auflagen zum Erosionsschutz, der Mindestbodenbedeckung im Winter und zum Fruchtwechsel. Die Kommission erkennt an, dass die bisherige strenge Umsetzung der GLÖZ 6-Standard zur Mindestbodenbedeckung die landwirtschaftliche Praxis zu stark eingeschränkt und nicht ausreichend Rücksicht auf Wetterbedingungen oder andere praxisnahe Gegebenheiten genommen hat.

Erleichterungen für Kleinbetriebe

Ein weiteres Kernstück der Reformpläne ist die Entlastung von Kleinbetrieben. Landwirtschaftliche Betriebe mit einer Fläche von weniger als 10 Hektar sollen von den Kontrollen der GAP-Auflagen befreit werden. Diese Maßnahme könnte sich auf etwa 65 % der Subventionsempfänger positiv auswirken.

Zeitplan und Umsetzung

Obwohl die endgültige Annahme der Reformvorschläge vor der nächsten EU-Wahl noch unsicher ist, sollen die Pläne bereits in Kürze den Mitgliedstaaten sowie im Agrarausschuss des Europaparlamentes vorgestellt werden. Eine schnelle Zustimmung beider Gremien wäre notwendig, damit die Änderungen noch vor der Wahl in Kraft treten können.

Insgesamt zeichnen die Reformpläne der EU-Kommission ein Bild von einer flexibleren, an moderne Herausforderungen angepassten Gemeinsamen Agrarpolitik, die den Bedürfnissen von Landwirten und Umwelt gleichermaßen gerecht werden soll.

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