Der Einsatz von Sulfurylfluorid, einem Pestizidwirkstoff, der zur Begasung von Exportholz verwendet wird, steht im Mittelpunkt einer aktuellen umweltpolitischen Debatte. Laut Umweltexperten hat dieser Stoff über zwei Jahrzehnte hinweg ein Treibhauspotenzial, das 7.500-mal höher ist als das von CO2. Angesichts dieser alarmierenden Tatsache fordern die Deutsche Umwelthilfe (DUH), das Umweltinstitut München (UIM) und die Organisation Protect the Planet ein sofortiges EU-weites Verbot.
Umweltschützer drängen auf EU-Verbot
Im Zuge einer Neubewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde festgestellt, dass der Hersteller Douglas BLG BVBA entscheidende Informationen zu den Auswirkungen des Wirkstoffs nicht vollständig offengelegt hat. Die DUH kritisiert, dass im Verfahren bisher nur die Begasung leerstehender Lagerräume bewertet wurde und nicht die viel häufigere Anwendung an Exportholz. Diese unzureichende Untersuchung lässt zentrale Probleme wie unzureichende Wirksamkeit und hohe Klimagasemissionen unbeachtet.
Ein besonders kritischer Punkt ist die Verwendung des Produkts ProFume, das Sulfurylfluorid enthält. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat bereits eine Teilzulassung des Mittels widerrufen, speziell für den Einsatz in großen deutschen Seehäfen zur Begasung von Holzexporten. Diese Entscheidung folgte auf eine Klage der DUH gegen eine ihrer Meinung nach rechtswidrige Anwendungspraxis.
Weltweite Auswirkungen und rechtliche Schritte
Sulfurylfluorid kommt in großen Mengen auch auf internationaler Ebene zum Einsatz. Importländer wie China haben Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit geäußert, und die Niederlande verweigern Pflanzengesundheitszeugnisse für mit diesem Gas behandelte Hölzer. In Deutschland wurden zwischen 2020 und 2024 bis zu 1.890 Tonnen verbraucht, was einem jährlichen CO2-Äquivalent von etwa 3 Millionen Tonnen entspricht – vergleichbar mit den Emissionen einer Großstadt.
Laut Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, ist Sulfurylfluorid ein bedeutender Klimaschädling, der trotz seiner vorgesehenen Ausnahmeverwendung in deutschen Häfen weit verbreitet eingesetzt wurde. Die DUH hat durch ihren rechtlichen Druck erreicht, dass das BVL nun gegen diese Praxis vorgeht. Sollte die EU-Kommission dem Wirkstoff dennoch eine neue Zulassung erteilen, wäre dies aus Sicht der Organisationen ein Rückschlag für den Klimaschutz.
Kritik an Übergangsfristen
Trotz der Teilzulassungswiderrufung dürfen bestehende Lagerbestände des Pestizids noch bis zu sechs Monate verkauft und bis zu 18 Monate genutzt werden. Die DUH hält diese Fristen für unverhältnismäßig und hat Widerspruch eingelegt. Für den Fall einer Ablehnung plant sie rechtliche Schritte einzuleiten, um einen rascheren Ausstieg aus der Nutzung von Sulfurylfluorid zu erzwingen.
