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Notfallzulassung für Maiswurzelbohrer-Insektizid in Zweitfruchtmais

In diesem Jahr dürfen Landwirte ein neu zugelassenes Insektizid gegen den Westlichen Maiswurzelbohrer einsetzen, der weltweit zu den bedeutendsten Schädlingen im Maisanbau zählt. Diese Notfallzulassung ermöglicht es, das chemische Mittel in Zweitfruchtmais anzuwenden, insbesondere nach der Ernte von Gerste. Vor allem in Regionen mit einem Maisanteil von über 50 Prozent ist der Schädling ein großes Problem, während bei einem Anteil unter einem Drittel die Schäden als vernachlässigbar gelten.

Effekte des Wurzelbohrers und Monitoring-Strategien

Der größte Schaden durch den Westlichen Maiswurzelbohrer entsteht durch die Larven, die im Boden leben und an den Maiswurzeln fressen. Dadurch wird die Wasser- und Nährstoffaufnahme der Pflanzen stark beeinträchtigt, was letztendlich auch deren Standfestigkeit gefährdet. Um den Befall zu überwachen, setzen Pflanzenschutzdienste auf Pheromonfallen, die in den Maisfeldern aufgestellt werden. Diese Monitoring-Maßnahme wird jährlich durchgeführt, um aktuelle Daten zum Befallsstatus zu erhalten.

Details zur Notfallzulassung

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Insektizid „Nermady“ erteilt. Dieses Präparat enthält den Wirkstoff 8-Methyldecan-2-yl-propanoate und kann bis Juli 2026 eingesetzt werden. Insgesamt sind 20.000 kg des Mittels für etwa 5.000 Hektar Behandlungsfläche vorgesehen, wobei der Aufwand bei 0,038 g/kg liegt.

Die Anwendung des wasserdispergierbaren Pulvers unterliegt strikten Auflagen: Es darf nicht in unmittelbarer Nähe zu oberirdischen Gewässern verwendet werden. Der vorgeschriebene Abstand zu Gewässern richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht und Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.