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Bundesrechnungshof kritisiert Rentenbank: Vorwürfe zurückgewiesen

Der Bundesrechnungshof hat erneut die Landwirtschaftliche Rentenbank ins Visier genommen und erhebt ernsthafte Vorwürfe gegen deren Geschäftsaktivitäten. Die Prüfer kritisieren, dass die Bank ihren gesetzlichen Förderauftrag vernachlässigt und sich zunehmend auf Geschäfte konzentriert, die nicht im Einklang mit ihrem Kernauftrag stehen. Die Vorstandsvorsitzende Nikola Steinbock weist diese Vorwürfe allerdings entschieden zurück.

Kritik an der Geschäftsausrichtung der Rentenbank

In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages bemängelt der Bundesrechnungshof, dass die Rentenbank ihre wesentliche Aufgabe, nämlich die Förderung der Landwirtschaft und ländlichen Räume, aus den Augen verloren habe. Das Volumen der sonstigen Geschäfte habe 2024 erstmals das der Programmkredite überstiegen. Diese Entwicklung bereitet den Prüfern Sorge, da sie eine Verfehlung des eigentlichen Förderauftrags sehen.

Steinbock hingegen betont, dass sämtliche Aktivitäten der Bank im Rahmen des gesetzlichen Auftrags erfolgen und auf die zukünftigen Herausforderungen ausgerichtet sind. Sie unterstreicht, dass das Jahr 2024 ein Ausnahmejahr gewesen sei, in dem insbesondere durch den gestiegenen EU-Referenzzinssatz Investitionen in erneuerbare Energien stark zurückgegangen seien.

Debatte um Afrika-Reise

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft eine Reise von Nikola Steinbock nach Afrika im Herbst 2023. Der Bundesrechnungshof stellt in Frage, ob diese Reise im Einklang mit dem Förderauftrag stand. Steinbock entgegnet, dass sie auf Einladung afrikanischer Verbände stattfand und alle Compliance-Regeln eingehalten wurden.

Ausweitung des Geschäftsfeldes umstritten

Die Rentenbank verfolgt das Ziel, sich bis 2028 als maßgeblicher Akteur für eine nachhaltige Agrarwirtschaft zu etablieren. Der Rechnungshof sieht jedoch keinen politischen Auftrag für solch eine Erweiterung des Geschäftsbereichs und befürchtet eine Erhöhung der Verwaltungskosten durch geplante Beratungsaktivitäten. Trotz dieser Bedenken sieht sich die Bank im Einklang mit ihrem gesetzlichen Mandat.

Zweifel am „Förderhilfsgeschäft“

Besonders kritisch wird das sogenannte „Förderhilfsgeschäft“ betrachtet. Der Rechnungshof bemängelt, dass Kredite an Großstädte vergeben werden, die keinen Bezug zum ländlichen Raum haben. Die Rentenbank verteidigt dies mit dem Verweis auf ihr Recht, Zinseinkünfte zu generieren, um den Förderauftrag erfüllen zu können.

Kritik an Verwaltungsratsvergütungen

Auch interne Strukturen stehen im Fokus: Eine Prüfung ergab, dass einige Verwaltungsratsmitglieder trotz Abwesenheit bei Sitzungen Vergütungen erhielten. Der Grünen-Politiker Leon Eckert bezeichnete dies als Skandal und fordert vom Bundeslandwirtschaftsminister Konsequenzen.

Letztlich bleibt abzuwarten, wie die Rentenbank auf die Kritik reagieren wird und welche Schritte zur Anpassung ihrer Geschäftsstrategie unternommen werden.