In einer bedeutenden Entscheidung hat der Bundestag Erleichterungen für zertifizierte Öko-Betriebe beschlossen, die sich auf die Einhaltung von Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) beziehen. Diese Betriebe sind nun von bestimmten GLÖZ-Vorgaben ausgenommen, wie etwa dem Erhalt von Dauergrünland und Regelungen zu Pufferstreifen und Bodenerosion. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer kündigte zudem an, dass weitere bürokratische Entlastungen für Tierhalter in Aussicht stehen.
Erleichterungen für Öko-Betriebe
Die neuen Regelungen sehen vor, dass vollständig zertifizierte Öko-Betriebe oder solche in der Umstellung automatisch bestimmte GLÖZ-Standards erfüllen. Dies betrifft unter anderem die Normen 1 bis 7, wie das Abbrennverbot oder den Fruchtwechsel. Eine wichtige Änderung betrifft die Umwandlung von Dauergrünland in Moorböden: Hier wird keine Ersatzfläche mehr benötigt. Zudem können Betriebe bei Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall von einigen Verpflichtungen befreit werden. Für kleinere Höfe mit bis zu 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche entfällt der vorgeschriebene Fruchtwechsel.
Bürokratieabbau im Fokus
Minister Rainer betonte im Bundestag, dass weitere Schritte zur Reduzierung der Bürokratie geplant sind. Die Viehverkehrs-Verordnung soll durch praxisnahe Regelungen ersetzt werden, welche weniger Verwaltungsaufwand verursachen. So wird beispielsweise das Stammdatenblatt für Rinder abgeschafft und der Rinderpass digitalisiert. Auch beim Pflanzenschutzgesetz sollen Fortbildungsregeln an die Praxis angepasst werden, was Teil eines umfassenden Strukturprozesses zur Vereinfachung ist.
Kritische Stimmen aus den Reihen der Grünen
Dr. Ophelia Nick von den Grünen begrüßte zwar die Erleichterungen für Öko-Betriebe, warnte jedoch davor, dass Vereinfachung nicht mit dem Abbau von Umweltstandards gleichgesetzt werden solle. Laut Nick sind Grünlandschutz und Fruchtwechsel essenziell für Boden und Klima und daher wichtige Grundlagen der Landwirtschaft. Sie betonte die Bedeutung von EU-Fördergeldern zur Anerkennung zusätzlicher Umweltleistungen durch die Höfe.
Zukünftige Herausforderungen für die Agrarförderung
Nick hob hervor, dass nach 2027 weiterhin EU-Gelder notwendig seien, um Umwelt- und Klimaleistungen zu honorieren und ländliche Strukturen zu stärken. Sie erwartet vom Landwirtschaftsminister einen Einsatz für eine starke Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die an europäische Standards gebunden ist und Zusatzleistungen entlohnt.
Kosteneinsparungen durch Bürokratierückbau
Laut Minister Rainer soll der Abbau von Bürokratie ein finanzielles Einsparpotenzial von fast 200 Millionen Euro bieten. Der Prozess sei als „Bohren dicker Bretter“ beschrieben worden, wobei kontinuierlich neue Maßnahmen vorgestellt werden sollen. Anpassungen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sollen ebenfalls dazu beitragen, überflüssige Meldepflichten zu reduzieren.
