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EU verlängert Prüffrist: THKG vor ungewisser Zukunft in Deutschland

Die Zukunft des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) in Deutschland ist ungewiss, nachdem die EU-Kommission die Prüfungsfrist bis zum 15. November verlängert hat. Der Widerstand innerhalb der EU gegen die Einbeziehung ausländischer Produkte in das Gesetz wächst, was Zweifel an der Umsetzbarkeit des Vorhabens aufwirft.

Hintergrund und bisherige Entwicklungen

Bereits seit einem Jahrzehnt wird in Deutschland eine staatliche Kennzeichnung der Tierhaltung diskutiert. Trotz intensiver Beratungen trat erst im August 2023 das Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln basierend auf der Haltungsform der Tiere in Kraft. Die Einführung wurde jedoch mehrfach verschoben, zuletzt auf den 1. Januar 2027.

Diese Verzögerungen sind auf technische Probleme, politische Uneinigkeiten und sich ändernde Prioritäten zurückzuführen. Mit der jüngsten Verlängerung der Frist durch die EU-Kommission steht nun eine weitere Verschiebung bevor.

Widerstände und Missachtung von Gutachten

Die Bundesregierung wollte das THKG reformieren, um es praxistauglicher zu gestalten. Geplant war, dass auch die Gemeinschaftsverpflegung unter die Kennzeichnungspflicht fällt und ausländische Ware einbezogen wird – trotz Widerstands aus der Gastronomiebranche.

Im Mai übermittelte die Bundesregierung den neuen Gesetzesentwurf zur Prüfung nach Brüssel, ohne jedoch eingegangene Stellungnahmen und Gutachten aus der Wirtschaft hinreichend zu berücksichtigen. Diese Missachtung trug dazu bei, dass sich nun starker Widerstand aus den EU-Mitgliedsstaaten formiert hat.

Fünf mögliche Optionen für den Gesetzgeber

Angesichts der aktuellen Situation gibt es fünf Handlungsoptionen für den deutschen Gesetzgeber:

  • Option 1: Rückkehr zu 2023: Die Novelle wird aufgegeben, und das ursprüngliche Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, was jedoch bestehende Kritikpunkte unberücksichtigt lässt.
  • Option 2: Aus für ausländische Ware: Der Gesetzgeber könnte entscheiden, dass nur deutsche Produkte gekennzeichnet werden müssen. Dies könnte allerdings Anreize schaffen, Wertschöpfung ins Ausland zu verlagern.
  • Option 3: Dritte Nachspielzeit: Eine weitere Überarbeitung des Gesetzes könnte erfolgen, um auch ausländische Ware einzubeziehen, was jedoch eine erneute Verschiebung des Inkrafttretens bedeuten würde.
  • Option 4: Verzicht auf staatliche Kennzeichnung: Vollständiger Rückzug von einer verpflichtenden staatlichen Kennzeichnung wäre möglich, würde aber Verbraucherinteressen missachten.
  • Option 5: Zurück auf Los: Das bestehende THKG könnte aufgehoben werden mit dem Ziel eines komplett neuen Gesetzes unter Berücksichtigung aller bisherigen Erkenntnisse.

Ein Weg zu praktikablen Lösungen

Der Fokus sollte nun darauf liegen, Lösungen zu finden, die keine Diskriminierung zwischen in- und ausländischen Betrieben schaffen und höhere Standards im Tierwohl honorieren. Gleichzeitig gilt es, unnötige bürokratische Belastungen zu vermeiden. Die Konzepte für eine solche Lösung sind bereits vorhanden und müssen nun umgesetzt werden.