Schweinehalter stehen vor einer wichtigen Frist: Bis zum 14. Juli 2026 müssen sie ihre Bestands- und Bewegungsdaten sowohl in das HI-Tier-System als auch in die Antibiotikadatenbank (TAM) eintragen. Diese Verpflichtung umfasst alle Tierbewegungen und Bestandsveränderungen vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2026.
Meldungen an das HI-Tier-System
Die Übermittlung von Bestandsveränderungen, die für die Rückverfolgbarkeit und Herkunftssicherung von Tieren essenziell ist, erfolgt über das Online-Portal unter www.hi-tier.de. Landwirte mit mehreren Betriebsnummern müssen jede Nummer separat melden. Falls die Meldung nicht rechtzeitig bei den zuständigen Veterinärämtern eingeht, drohen Ordnungsgelder.
Besonderheiten der Antibiotikadatenbank
Auch die Einträge in der staatlichen Antibiotikadatenbank sind bis Mitte Juli erforderlich. Neben den Bestandsdaten müssen alle Tiere, die gestorben oder notgeschlachtet wurden, eingetragen werden. Eine Besonderheit besteht darin, dass nur Tierärzte den Verbrauch von Antibiotika direkt melden dürfen. Landwirte können diese Aufgabe jedoch an zertifizierte Stellen wie QS delegieren.
Ferkelerzeuger sind seit 2023 ebenfalls verpflichtet, ihre Bestands- und Verbrauchsdaten ab einer Anzahl von 85 Sauen zu erfassen. Hierbei ist eine Nullmeldung erforderlich, falls keine Antibiotika verwendet wurden.
Übertragung von Nullmeldungen
Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) betont, dass Nullmeldungen aus der QS-Datenbank auf Wunsch auch an das HI-Tier-System weitergeleitet werden können. Voraussetzung hierfür ist eine aktive Tierhalter-Erklärung im HI-Tier-System. Wichtig: Um fristgerecht berücksichtigt zu werden, müssen diese Meldungen bis spätestens 13. Juli 2026 abgegeben sein.
Agrarbetriebe sollten beachten, dass auch Milchviehhalter zur Meldung in der TAM-Datenbank verpflichtet sind, um einen umfassenden Überblick über den Antibiotikaeinsatz im landwirtschaftlichen Bereich zu gewährleisten.
