Das Bundesumweltministerium plant, mit einer Investition von 1,75 Milliarden Euro die Wiedervernässung von Moorflächen zu fördern. Ein Teil dieser Mittel könnte auch in die Entwicklung von Moor-PV-Projekten fließen, wie aus der neuen Palu-Richtlinie hervorgeht. Während für bestimmte Module keine Kompensation für Verkehrswert- und Ertragsminderungen vorgesehen ist, können Projektierer für Fördermodule 1 und 2 Unterstützung beantragen.
Fördermodule bieten umfassende Unterstützung
Die Förderung im Rahmen der Module 1 und 2 deckt eine 100-prozentige Finanzierung von Beratungsleistungen, hydrologischen Gutachten und der technischen Umsetzung ab. Eigentümer haben die Möglichkeit, diese Förderung zu nutzen, um das Potenzial ihrer Moorflächen im Vorfeld von Wiedervernässungsmaßnahmen genau einschätzen zu lassen. Ziel ist es, durch fundierte Vorprüfungen und Analysen die effektive Entscheidungsgrundlage für solche Projekte zu schaffen.
Im Rahmen des zweiten Moduls übernimmt das Ministerium zusätzliche fachliche, planerische und rechtliche Aufgaben, um eine dauerhafte Wiedervernässung der Flächen zu gewährleisten. Dazu gehört die Erstellung detaillierter Konzepte zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen durch die geplanten Maßnahmen.
Umsetzungskonzepte und Genehmigungsverfahren
Ein Umsetzungsplan soll nicht nur den genauen Ablauf des Projekts beschreiben, sondern auch die erforderlichen hydrologischen Gutachten enthalten. Diese Gutachten berücksichtigen mögliche Auswirkungen auf benachbarte Grundstücke. Ein Monitoringkonzept zur Kontrolle des Wasserstands wird ebenfalls entwickelt.
Zudem sind behördliche Genehmigungen unerlässlich. Das Ministerium begleitet alle notwendigen Verfahren und koordiniert Informationsveranstaltungen zur Aufklärung der Öffentlichkeit über wasserrechtliche Verfahren wie Planfeststellungen und Plangenehmigungen.
Technische Voraussetzungen für die Wiedervernässung
Die Umsetzung der Wiedervernässung erfordert spezifische technische und hydrologische Voraussetzungen. Maßnahmen wie der Oberbodenabtrag auf Hochmoorstandorten sind erforderlich, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Zudem werden neue wasserbauliche Einrichtungen erstellt oder bestehende Anlagen saniert. Der Rückbau hinderlicher Infrastrukturen ist ebenfalls Bestandteil der förderfähigen Maßnahmen.
- Anlage von Poldern und Verwallungen
- Bau neuer wasserbaulicher Einrichtungen
- Sicherung von Trinkwasserschutzmaßnahmen
- Anpassung bestehender Infrastruktur an nasse Bedingungen
Betriebe, die Interesse an diesen Fördermitteln haben, können sich an die Rentenbank wenden. Die Bank plant ein Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe dieser Mittel, dessen Details online auf ihrer Webseite veröffentlicht werden.
