Die EU nähert sich einem bedeutenden Schritt in der Agrarpolitik, da der Agrarausschuss dem Trilog-Kompromiss zur Gemeinsamen Marktordnung (GMO) zugestimmt hat. In Deutschland gibt es jedoch noch Spielraum für Anpassungen.
Verpflichtende Lieferverträge für Milchbauern
Ab sofort sind Privatmolkereien gemäß Artikel 148 der GMO verpflichtet, Lieferverträge mit Milchbauern abzuschließen. Diese Verträge müssen wesentliche Punkte wie den Milchpreis, die Laufzeit und die Liefermenge beinhalten. Der Ausschuss stimmte diesem Kompromissvorschlag Anfang April zu, wobei keine Änderungen vorgenommen wurden.
Anpassungsmöglichkeiten bei Preisänderungen
Längerfristige Verträge bieten nun die Möglichkeit von Anpassungsmechanismen, um auf Marktentwicklungen zu reagieren. Dies ermöglicht es Vertragspartnern, sich an veränderte Kosten oder wirtschaftliche Bedingungen anzupassen. Die bayerische EU-Abgeordnete Christine Singer betont, dass kein einseitiges Kündigungsrecht besteht, jedoch könnten Neuverhandlungen über den Milchpreis notwendig werden.
Satzungsänderungen bei Molkereigenossenschaften
Molkereigenossenschaften sind von der Vertragspflicht ausgenommen, wenn ihre Satzung bestimmte Vertragsfunktionen abdeckt. Zukünftig müssen sie klare Regelungen zur Festlegung des Milchpreises enthalten. Branchenvertreter erwarten zahlreiche Satzungsanpassungen, doch Details hierzu bleiben unklar.
Deutschland nutzt nationale Ausnahmen
Die GMO-Novelle erlaubt es den Mitgliedstaaten, bestimmte Klauseln wie Produktionskosten in Verträge aufzunehmen. Bundesagrarminister Alois Rainer plant, alle verfügbaren nationalen Spielräume auszunutzen und steht einer generellen Vertragspflicht kritisch gegenüber. Auch die Verpflichtung für Getreide-, Obst- und Gemüseverträge wird voraussichtlich nicht umgesetzt.
Erweiterte Bündelungsgrenzen für Erzeugergemeinschaften
Eine positive Neuerung ist die Erhöhung der Bündelungsgrenze für Milcherzeugergemeinschaften von 4 % auf 7 % der EU-Milchmenge. Dies stärkt die Verhandlungsposition der Milcherzeuger erheblich. Markus Seemüller von BayernMeG begrüßt diese Änderung und sieht darin eine Chance zur Aufnahme neuer Mitglieder in seine Gemeinschaft.
Zwei Jahre Übergangszeit bis zur Umsetzung
Diese Neuerungen treten erst zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung in Kraft, was voraussichtlich Mitte des Jahres geschieht. Vorher muss das EU-Parlament dem Kompromiss zustimmen, wobei keine größeren Änderungsanträge erwartet werden.
