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Bauernorganisationen fordern Saatguttausch als Grundrecht

Im Zuge der geplanten Überarbeitung der EU-Saatgutverordnung fordern zahlreiche bäuerliche und zivilgesellschaftliche Verbände die ausdrückliche Verankerung des Rechts auf Saatguttausch. Aus ihrer Sicht muss sichergestellt werden, dass Landwirte weiterhin untereinander Saatgut austauschen dürfen – unabhängig von kommerziellen Vertriebswegen.

Ein Zusammenschluss mehrerer Organisationen hat sich hierzu mit einer gemeinsamen Erklärung positioniert. Unterstützt wird das Anliegen unter anderem von der Gesellschaft für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt und ihrer Entwicklung (Arche Noah), dem europäischen Zweig der IFOAM Organics sowie der bäuerlichen Koordination Via Campesina. Ihr Ziel ist es, gemeinwohlorientierte Saatgutsysteme langfristig zu schützen und rechtlich abzusichern.

Kernforderung ist die rechtliche Anerkennung des bäuerlichen Saatguttauschs als kulturelle Praxis, die zur Erhaltung der Agrobiodiversität und zur Ernährungssouveränität beiträgt. Darüber hinaus sprechen sich die Organisationen gegen geografische Einschränkungen und gegen mengenmäßige Obergrenzen aus, sofern diese nicht an den tatsächlichen Bedarf landwirtschaftlicher Betriebe angepasst sind.

Nach Ansicht der Koalition muss die überarbeitete Verordnung Bedingungen schaffen, die Vielfalt und regional angepasste Sorten fördern. Diese seien entscheidend für nachhaltige Produktionssysteme und würden auch zur Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft gegenüber äußeren Einflüssen beitragen.

Die aktuelle Diskussion wird jedoch nicht nur von Befürwortern eines offenen Saatguttauschs geprägt. Die polnische Ratspräsidentschaft äußert Bedenken hinsichtlich möglicher Risiken. Einige Mitgliedstaaten warnen vor einem wachsenden inoffiziellen Saatgutmarkt, mangelnder Kontrolle sowie potenziellen Gefahren für die Pflanzengesundheit. Polen hatte zunächst vorgeschlagen, den betreffenden Passus aus dem Entwurf der Kommission zu streichen, signalisierte später aber Gesprächsbereitschaft.

Für den kommenden Agrarrat am 23. Juni steht die Novelle der Saatgutverordnung auf der Tagesordnung. Bereits am 13. Juni konnten sich die Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Position zu forstlichem Vermehrungsmaterial einigen.

Die ersten Vorschläge der EU-Kommission waren im Juli 2023 vorgestellt worden. Das Europäische Parlament legte im April 2024 seine Positionen zur neuen Verordnung vor und sprach sich für die Stärkung regionaler Saatgutsysteme aus.

Neben der Frage des Saatguttauschs beschäftigen sich deutsche Agrarverbände auch mit dem Patentrecht auf Pflanzen. In einem gemeinsamen Papier wird gefordert, Patente auf Sorten aus Zufallsmutagenese grundsätzlich auszuschließen. Auch Pflanzen, deren Eigenschaften natürlich vorkommen, sollen nicht patentierbar sein – unabhängig davon, ob sie mithilfe Neuer Gentechnik erzeugt wurden.

Darüber hinaus sprechen sich die Verbände für eine generelle Ausnahme vom Patentschutz für Zwecke der Pflanzenzüchtung aus. Diese Regelung soll auch dann gelten, wenn bereits Patente auf bestimmte Merkmale erteilt wurden. Ziel ist es, diese Forderungen in die laufenden EU-Verhandlungen zur Regulierung Neuer Gentechnik einzubringen und damit die Position des Europäischen Parlaments zu stützen. Dieses hatte bereits vergleichbare Standpunkte beschlossen.

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