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Neue Regelungen für Landwirte: EU-Agrarförderung wird ab 2025 vereinfacht

Im nassen Herbst 2023 brachte eine Frist am 15. November viele Landwirte in Bedrängnis: Um Prämien zu erhalten, musste auf 80 % der Flächen eine Mindestbodenbedeckung nachgewiesen werden. Dies war für viele aufgrund zu feuchter Böden kaum umsetzbar.

Ab 2025 wird diese Frist nun aufgehoben. Nach den Bauernprotesten im Winter haben sich der EU-Ministerrat und das Europaparlament darauf geeinigt, die EU-Agrarförderung einfacher und klarer zu gestalten. Ende Mai zeichnete sich bereits ab, dass zwei wichtige Punkte für deutsche Landwirte übernommen werden. Ende Juni haben die Agrarminister von Bund und Ländern beschlossen, weitere Vorschläge aus Brüssel in Deutschland umzusetzen.

Die neuen Regelungen bringen einige Vereinfachungen bei der Konditionalität mit den GLÖZ-Regeln und den Öko-Regelungen. Allerdings werden die Voraussetzungen für den Prämienerhalt teilweise auch strenger. Hier ein Überblick über die voraussichtlich ab 2025 geltenden Änderungen, sofern die EU-Kommission keine weiteren Änderungswünsche hat.

Aufhebung der Frist für Mindestbodenbedeckung

Der feste Termin am 15. November für die Mindestbodenbedeckung wird abgeschafft. Stattdessen soll die fachliche Praxis gelten. Zwischenfrüchte und Begrünungen sollen möglichst früh nach der Ernte etabliert werden, spätestens jedoch zum Ende des Antragsjahres.

Neue Saatmischungen und Ausnahmen vom Mulchverbot

Bei der Begrünung von Brachen mit Aussaat sollen ab 2025 Saatmischungen verwendet werden. Reinsaaten, insbesondere von Gräsern, werden verboten sein. Streuobstwiesen werden vom Mulch- bzw. Mähverbot zwischen dem 1. April und 15. August für Ackerbrachen ausgenommen.

Vereinfachte Fruchtwechselregelung

Statt Prozentanteile zu berechnen, muss künftig nur noch beachtet werden, dass der Fruchtwechsel auf jedem Ackerschlag alle drei Jahre erfolgt. Sonderregelungen und Fristen für Zwischenfrüchte und Untersaaten entfallen. Mischkulturen zählen als Hauptkultur.

Regelung für Mais-Mischkulturen

Mais-Mischkulturen gelten als Mais. Um fortgesetzten Maisanbau zu verhindern, zählen Maismischkulturen ab 2026 zur Hauptkultur Mais.

Diese Änderungen sollen den Landwirten mehr Flexibilität bieten und die bürokratischen Hürden verringern. Dennoch müssen die Landwirte weiterhin bestimmte Vorgaben einhalten, um die Prämien zu erhalten. Die endgültige Entscheidung der EU-Kommission steht noch aus, doch die beschlossenen Vorschläge versprechen eine Erleichterung für die Landwirte in Deutschland.

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