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Bundesrat beschließt Vereinfachungen für Landwirte: Änderungen beim Hanfanbau und mehr

Der Bundesrat hat auf seiner jüngsten Sitzung am 26. April verschiedenen Vereinfachungen für die Landwirtschaft zugestimmt. Diese Änderungen betreffen insbesondere den Hanfanbau sowie weitere Aspekte des bürokratischen Aufwands, denen Landwirte gegenüberstehen.

Elektronische Einreichung von Hanfsaatgut-Etiketten

Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft den Hanfanbau. Künftig sollen Hanfanbauer die Etiketten ihres Hanfsaatguts elektronisch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen können. Bislang mussten die Etiketten im Original an die BLE gesendet werden, was als unnötig kompliziert und zeitaufwändig galt. Diese Änderung soll nicht nur die Bürokratie reduzieren, sondern auch verhindern, dass Etiketten auf dem Postweg verloren gehen und dadurch Zahlungen ausbleiben.

Wegfall der Pflicht zur Meldung der Hanfblüte

Eine weitere Neuerung betrifft die Pflicht zur Meldung der Hanfblüte. Bisher mussten Hanfanbauer den Beginn der Blütezeit jedes Sommers bei der BLE melden. Künftig entfällt diese Pflicht, es sei denn, der Betrieb erhält eine entsprechende Mitteilung von der BLE. Diese Änderung soll den Verwaltungsaufwand für die Landwirte verringern, ohne die Kontrollmechanismen zu beeinträchtigen.

Weitere Vereinfachungen für Betriebsinhaber und Ökoregelung 4

Zusätzlich zu den Änderungen beim Hanfanbau hat der Bundesrat auch weitere Vereinfachungen beschlossen. Landwirte, die den Status eines aktiven Betriebsinhabers nachweisen müssen, müssen diesen Nachweis nun nicht mehr jährlich erbringen. Die Behörden können nun auch Belege aus den Vorjahren heranziehen, um diesen Status zu bestätigen. Zudem können Landwirte den Status auch durch die Beschäftigung von Angestellten nachweisen.

In Bezug auf die Ökoregelung 4, die die Extensivierung des Dauergrünlands betrifft, hat der Bundesrat einer Bagatellgrenze zum Pflügen zugestimmt. Eine geringfügige Flächenabweichung von bis zu 500 m² je Dauergrünland-Region soll künftig nicht mehr zum vollständigen Ausschluss von der Ökoregelung führen. Damit wird den Landwirten mehr Flexibilität eingeräumt und der bürokratische Aufwand verringert.

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