Die geplante Einführung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland steht vor erheblichen Herausforderungen. Ursprünglich für den 1. Januar 2027 vorgesehen, droht sich der Prozess nun aufgrund von Einwänden der EU-Kommission und unzureichender Vorbereitung zu verzögern. Die Frist für die Prüfung durch Brüssel endet am 15. November 2026, doch eine weitere Verschiebung scheint unvermeidbar, da einige Stimmen bereits das gesamte Gesetzesvorhaben in Frage stellen.
Forderungen eines breiten Verbändebündnisses
Trotz der Unsicherheiten fordern zahlreiche Organisationen, darunter die AbL, Albert-Schweitzer-Stiftung und Greenpeace, die Bundesregierung auf, an dem Vorhaben festzuhalten. In einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen wird betont, dass die Vorschläge der EU-Kommission und anderer Mitgliedstaaten umgehend in den Entwurf integriert werden sollten. Andernfalls drohe ein Start des Gesetzes im Jahr 2027 ohne Berücksichtigung wesentlicher Elemente wie der Außer-Haus-Verpflegung und der Einbeziehung ausländischer Waren.
Kritische Punkte: Importware und EU-Recht
Ein zentrales Problem ist die Einbeziehung ausländischer Produkte in das Kennzeichnungssystem. Die EU-Kommission sowie verschiedene Mitgliedstaaten befürchten, dass deutsche Regelungen den freien Warenverkehr behindern könnten. Europäische Branchenverbände warnen vor möglichen Handelshemmnissen und sprechen sich für eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene aus. Die deutsche Regierung steht damit vor einem Dilemma: Werden Importwaren ausgeschlossen, könnte dies Nachteile für heimische Erzeuger bedeuten und gleichzeitig Anreize schaffen, Produktionsschritte ins Ausland zu verlagern.
Lösungsansätze des Bündnisses
Anstatt eines kompletten Neustarts schlagen die beteiligten Verbände eine gezielte Überarbeitung des Gesetzentwurfs vor. Dabei sollten europarechtliche Bedenken berücksichtigt werden, jedoch müsse das Grundprinzip einer staatlichen Kennzeichnung erhalten bleiben. Wichtige Punkte sind aus ihrer Sicht:
- Einbeziehung ausländischer Ware beibehalten
- Berücksichtigung bestehender Systeme anderer EU-Staaten
- Erfassung der Außer-Haus-Verpflegung
- Möglichkeit des Downgradings schaffen
- Vermeidung unnötiger Bürokratie
- Zunächst Umsetzung des Gesetzes mit späterer Weiterentwicklung.
Das Bündnis sieht in der Kennzeichnung eine Basis für den Umbau der Tierhaltung, indem höhere Standards sichtbar gemacht und besser honoriert werden können.
Bürokratie und Finanzierung als Hindernisse
Ebenfalls kritisch wird die bürokratische Umsetzung gesehen. Wirtschaftsverbände äußern Bedenken hinsichtlich zusätzlicher Register und Kontrollstrukturen. Sie plädieren für eine einfache Deklaration mit klaren Verantwortlichkeiten und nutzen bestehende Kontrollsysteme. Das Bündnis erkennt diese Herausforderungen an, betont jedoch die Notwendigkeit einer politischen Lösung.
Zudem besteht ein Finanzierungsproblem: Höhere Haltungsstandards erfordern Investitionen in Stallumbauten. Nach dem Auslaufen des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung (BUT) sei eine bundesweit einheitliche Förderung notwendig, um einen Flickenteppich bei den Investitionskosten zu vermeiden.
