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Umweltminister erwägen Lockerung der TA Luft für Güllelagerungen

Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat signalisiert, dass sie bereit ist, die strengen Anforderungen zur Reduzierung von Ammoniakemissionen bei Güllelagerstätten zu überdenken. Laut der aktuellen Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) müssen diese Emissionen um mindestens 85% gesenkt werden. Diese Vorgabe könnte jedoch bald gelockert werden.

Prüfung alternativer Maßnahmen

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) wurde beauftragt, zu untersuchen, ob bei älteren Anlagen ein geringerer Emissionsminderungsgrad akzeptabel wäre. Insbesondere soll untersucht werden, ob natürliche Schwimmschichten auf Rindergülle als emissionsmindernde Maßnahmen anerkannt werden können. Diese Überprüfung muss sowohl die Anforderungen des Immissionsschutzes als auch die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der bestehenden Anlagen berücksichtigen. Ergebnisse werden für die Herbstkonferenz der UMK erwartet.

Herausforderungen bei technischen Abdeckungen

Laut den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland sowie Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist es oft nicht realisierbar, bestehende Güllelager mit technischen Abdeckungen nachzurüsten. Solche Umrüstungen wären oft nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Dies stellt ein erhebliches Hindernis dar, um die derzeit geforderten Emissionsminderungsgrade zu erreichen.

Nachteile technischer Lösungen

Die UMK machte deutlich, dass technische Schwimmabdeckungen nicht ohne Probleme sind: Sie können betriebliche Einschränkungen und erhöhte mechanische Belastungen mit sich bringen. Zudem bildet sich oft eine stabile natürliche Schwimmschicht auf Rindergülle, die selbst zur Reduzierung von Ammoniak- und Geruchsemissionen beitragen kann. Diese natürlichen Prozesse könnten in die Überlegungen zu emissionsmindernden Maßnahmen stärker einbezogen werden.