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Bundesprogramm fördert Umbau auf höhere Tierhaltungsformen – lohnt sich der Umstieg für Schweinehalter?

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Förderprogramm aufgelegt, das finanziell unterstützt, wenn sie ihre Ställe auf höhere Tierhaltungsstufen umrüsten oder neu bauen. Mit einem Budget von rund 1 Milliarde Euro, das zwischen 2024 und 2033 zur Verfügung steht, adressiert das „ zur Förderung des Umbaus der “ gezielt die Mastbereiche Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio sowie die Sauenhaltung.

Wilfried Brede von der Serviceteam Alsfeld GmbH erklärt, dass dieses Programm Zuschüsse sowohl für Investitionskosten als auch für laufende umfasst. Diese Dualität soll es Betrieben ermöglichen, trotz höherer Betriebskosten rentabel zu arbeiten. Dennoch weist er darauf hin, dass der Erfolg eines solchen Umbaus stark von den spezifischen Bedingungen des jeweiligen Betriebes abhängt und eine sorgfältige betriebswirtschaftliche Kalkulation erfordert.

Ein zentrales Element des Förderprogramms ist die Unterstützung der drei höchsten . Hierfür müssen bestimmte Außenklimaeinflüsse gewährleistet sein und genügend Fläche pro Tier vorhanden sein. Der Umbau oder Neubau von Deckzentren und Abferkelställen für Sauen wird ebenfalls gefördert, wobei keine Übergangsfristen hinsichtlich der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Anspruch genommen werden können.

Interessant ist, dass die Förderung der Investitionskosten gestaffelt ist. So werden bis zu 500.000 Euro Investitionssumme mit 60% unterstützt, zwischen 500.000 und 2 Millionen Euro mit 50% und zwischen 2 und 5 Millionen Euro mit 30%. Pro Betrieb ist das maximale Fördervolumen auf 5 Millionen Euro beschränkt, was eine Höchstfördersumme von 1,95 Millionen Euro bedeutet.

Bei den laufenden Mehrkosten sind die förderfähigen Kosten jene, die durch die Einhaltung der Premiumanforderungen über die gesetzlichen Standards hinaus entstehen. Hier wird eine Erstattung von zunächst 80%, später 70% der pauschal berechneten Mehrkosten angeboten, basierend auf Zahlen, die das Thünen-Institut bereitgestellt hat.

Die Anträge für diese Förderungen müssen jährlich neu gestellt werden und werden nach dem Windhundverfahren* bearbeitet, was bedeutet, dass die frühzeitige Antragstellung entscheidend ist.

Die Entscheidung, ob ein Umbau oder Neubau finanziell sinnvoll ist, sollte jedoch nicht allein von der Förderung abhängig gemacht werden. Vielmehr ist es wichtig, einen soliden Vermarktungspartner zu finden, der bereit ist, die höheren Produktionskosten zu tragen. Denn wie die Kalkulationen zeigen, ist selbst mit Förderung der Einstieg in höhere Haltungsformen nicht automatisch rentabel.

Das Bundesprogramm stellt somit eine wichtige Unterstützung dar, die jedoch sorgfältig im Kontext der individuellen Betriebslage bewertet werden muss. Vor einem Umbau oder Neubau sollten daher alle Aspekte genau geprüft werden, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.


*Der Begriff „Windhundverfahren“ ist eine andere Bezeichnung für Prioritätsprinzip. Darunter ist zu verstehen, dass Förderanträge in der Reihenfolge ihres vollständigen und bescheidungsreifen Eingangs bearbeitet werden.