Anzeige
 

Verurteilung nach Verhungernlassen von Rindern: Landwirt geständig

Das Amtsgericht Rosenheim hat einen aus Rimsting, Kreis Rosenheim, zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Gerichtsverhandlung folgte, nachdem im Mai 2023 auf seinem Hof 33 verhungerte entdeckt wurden. Zusätzlich zu den toten Tieren wurden weitere in einem desolaten Zustand vorgefunden, die tief in standen und von Parasiten befallen waren. Der 49-jährige Angeklagte wurde wegen Tierquälerei und Tiertötung durch Unterlassen schuldig gesprochen. Zusätzlich verhängten die Richter ein fünfjähriges Tierhalteverbot gegen den Landwirt.

Die Richter erkannten eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten an, die durch eine depressive Erkrankung begründet wurde. Dies berücksichtigten sie auch bei der Festlegung des Strafmaßes. Trotz des schwerwiegenden Vergehens dürfe der Angeklagte gelegentlich bei der Betreuung der Haustiere seiner Schwester helfen, da das Tierhalteverbot sich nicht auf Haustiere erstreckt.

Das Gericht wertete das Geständnis und die gezeigte Reue des Angeklagten positiv. Dass er zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, wurde ebenfalls zu seinen Gunsten berücksichtigt. Jedoch standen diese Punkte in starkem Kontrast zu den gravierenden Auswirkungen seiner Taten auf die Tiere.

Laut Aussage eines Sachverständigen war der Angeklagte nach dem Tod seines Vaters mit der Bewirtschaftung des Hofes überfordert und aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht in der Lage, sich adäquate Hilfe zu holen. Der Mann erkannte zwar die problematische Lage, konnte jedoch keine effektiven Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergreifen.

Bereits in der Vergangenheit war der Hof des Angeklagten mehrmals von Veterinären des Landratsamtes Rosenheim kontrolliert und wegen verschiedener Mängel beanstandet worden. Probleme wie der Rückstau im Mistkanal, der zu einem Gülleaufstau führte, wurden nur teilweise behoben.

Zu Beginn des Prozesses legte der Landwirt ein umfassendes Geständnis ab und entschuldigte sich für sein Verhalten. Die Verteidigung führte an, dass ihm „alles über den Kopf gewachsen“ sei, insbesondere nach einer Corona-Erkrankung und der Pflege seiner bedürftigen Mutter, was zu einer schweren Depression geführt hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Haftstrafe ohne Bewährung gefordert, während die Verteidigung auf eine mildere Strafe mit Bewährung plädierte. Das endgültige Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte noch Gegenstand weiterer rechtlicher Bewertungen werden.