Ein unvorhergesehener Vorfall auf einer Pferdekoppel hat das Landgericht Lübeck dazu veranlasst, über die Haftungsfrage bei Tierunfällen zu entscheiden. Der 19-jährige Wallach Willy erlitt einen Beinbruch, als er von der Stute Cindy getreten wurde. Die Behandlungskosten belaufen sich bereits auf nahezu 11.000 Euro. Die Halterin von Willy fordert nun Schadenersatz sowohl vom Halter der Stute als auch von deren Haftpflichtversicherung.
Die Rolle der Tierhalterhaftpflicht
In Deutschland sind Tierhalter grundsätzlich für die Schäden verantwortlich, die ihre Tiere verursachen, unabhängig von eigenem Verschulden. Cindys Versicherung erkennt an, dass sie für den Vorfall haften muss. Dennoch ist sie nur bereit, die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Sie argumentiert mit der sogenannten ‚Tiergefahr‘, womit möglicherweise ein natürlicher Rangkampf zwischen den Pferden gemeint ist – ein Verhalten, das für Menschen schwer vorhersehbar ist.
Urteil des Landgerichts Lübeck
Das Landgericht Lübeck stand jedoch dieser Argumentation skeptisch gegenüber. Es stellte klar, dass ein friedlich grasendes Pferd nicht aktiv am Geschehen beteiligt ist und somit keine eigene Energie in den Vorfall eingebracht hat. Aus diesem Grund sah das Gericht keine Mitverantwortung bei Willy oder seiner Halterin. Die Verantwortung liege eindeutig bei Cindy und damit bei ihrer Versicherung.
Laut dem Urteil muss sich Willy nun nicht nur von seinen körperlichen Verletzungen erholen, sondern auch mit dem bürokratischen Aufwand auseinandersetzen, der durch den Disput mit der Versicherung entstanden ist.
Dieses Urteil unterstreicht einmal mehr die Komplexität der Haftungsfragen in der Tierhaltung und könnte für zukünftige Fälle richtungsweisend sein.
Mit Material des Landgerichts Lübeck (5 O 177/24)
