Ab dem 1. Juli 2026 wird für Schweine- und Rinderhalter eine neue Anforderung im QS-Audit verpflichtend: Eine spezifische Risikobewertung der Biosicherheit muss vorliegen. Mit dem Auslaufen der Übergangsfrist, die Anfang des Jahres begonnen hat, stehen Landwirte nun vor der Herausforderung, diese Bewertung fristgerecht zu erbringen.
Individuelle Risikobewertung: Zwei Nachweismöglichkeiten
Tierhalter können zwischen zwei Methoden wählen, um die geforderte Risikobewertung nachzuweisen. Eine Möglichkeit besteht darin, die sogenannte Risikoampel der Universität Vechta zu nutzen. Dieses kostenfreie Online-Tool ermöglicht es Landwirten, anonymisierte Multiple-Choice-Fragen zu beantworten, die verschiedene Aspekte wie Standort, Betriebsstruktur, Managementpraktiken, Betriebsabläufe und Hygiene abdecken. Das System analysiert anschließend automatisch das Risiko einer Erregereinschleppung und zeigt dies anhand einer Ampel auf. Dabei sind spezifische Ampeln für die Geflügel-, Schweine- und Rinderhaltung vorhanden.
Alternativ dazu haben Betriebe die Option, ein behördliches Biosicherheitskonzept vorzulegen. Dieses Konzept kann je nach Bundesland unterschiedliche Anforderungen aufweisen und muss individuell erstellt werden.
Fristgerechte Dokumentation ist entscheidend
Für jeden Betrieb muss die Risikobewertung dokumentiert sein und darf nicht vor dem 1. Januar 2025 erstellt worden sein. Sollte diese Bedingung nicht erfüllt sein oder eine Bewertung noch fehlen, ist es dringend ratsam, die verbleibende Zeit bis zum Ende des Monats zu nutzen, um dies nachzuholen. Andernfalls drohen Konsequenzen im Rahmen des QS-Audits.
Die Einführung dieser Maßnahme zielt darauf ab, die Biosicherheit in landwirtschaftlichen Betrieben zu erhöhen und das Risiko der Einschleppung von Krankheiten zu minimieren. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Umsetzung durch die Tierhalter.
