Das heiße Wochenende Ende Juni brachte Temperaturen von bis zu 40 °C und könnte erhebliche Auswirkungen auf die Getreideernte gehabt haben. Besonders betroffen sind Betriebe mit bestehenden Vorkontrakten, die möglicherweise weder in Bezug auf Menge noch Qualität erfüllt werden können. Eine zentrale Frage ist, ob solche Verträge wegen „höherer Gewalt“ aufgelöst werden können. Laut § 20 der Einheitsbedingungen des Getreidehandels ist dies theoretisch möglich, jedoch ist es unwahrscheinlich, dass die Wetterbedingungen im Juni als solche eingestuft werden.
Klimawandel als bekannte Herausforderung
Rechtsanwalt Goetz Gärtner aus Quedlinburg weist darauf hin, dass extreme Wetterphänomene im Zuge des Klimawandels seit Jahrzehnten bekannt sind. Landwirte sollten somit über die Unvorhersehbarkeit hinaus gewarnt sein, da diese Bedingungen in den letzten Jahren immer häufiger auftreten.
Vorkehrungen bei Lieferausfällen
Ein weiteres Kriterium für die Auflösung eines Vertrags durch höhere Gewalt ist eine „unverschuldete Unmöglichkeit“ der Lieferung. Dies hängt stark von den Vertragsbedingungen ab. Wenn ein Vertrag an eine bestimmte Anbaufläche gebunden ist („beschränkte Gattungsschuld“), könnte dies als Grund für eine Unmöglichkeit der Lieferung gelten. Viele Verträge basieren jedoch auf einer „echten Gattungsschuld“, was bedeutet, dass die Ware unabhängig vom Produktionsort geliefert werden muss. In solchen Fällen wird es schwierig, höhere Gewalt geltend zu machen.
Gärtner rät Landwirten, Lieferausfälle frühzeitig zu melden und aktiv Verhandlungen mit Käufern zu suchen. Oftmals sind beide Parteien an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, wie beispielsweise einer Mengenverschiebung ins nächste Jahr mit einem Preisabschlag.
Schnelles Handeln gefragt
Um den Vertrag aufgrund höherer Gewalt aufzulösen, müssen Landwirte schnell handeln und die Käufer umgehend informieren, idealerweise noch vor dem ersten Anzeichen von Problemen. Sollte die vereinbarte Qualität nicht geliefert werden können, sind Landhändler gemäß den Einheitsbedingungen berechtigt, Ersatzlieferungen oder Schadensersatz zu fordern.
Lösungsansätze aus der Vergangenheit
Vergangene Erfahrungen mit Dürre, Starkregen oder Hochwasser zeigen unterschiedliche Reaktionen der Landhändler: Von gemeinsamer Kostenübernahme für Ersatzlieferungen bis hin zur Verschiebung von Kontrakten ins nächste Jahr war alles dabei. Um Risiken zu minimieren, sollten Landwirte stets nur einen Teil ihrer erwarteten Ernte durch Vorkontrakte absichern.
