Seit dieser Woche ist die neue EU-Richtlinie zum Schutz von Verbrauchern vor irreführenden Umweltinformationen, bekannt als EmpCo-Richtlinie, in Kraft. Diese Regelung zielt darauf ab, dass Unternehmen ihre Umweltversprechen, einschließlich Tierwohlbehauptungen, glaubwürdig belegen müssen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Anzahl der Tierwohlprogramme in der Schweinehaltung.
Deutlicher Rückgang bei Tierwohlprogrammen
Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) hat beobachtet, dass die Zahl der Tierwohlprogramme nach Einführung der EmpCo-Richtlinie deutlich gesunken ist. Vor der Umsetzung waren 39 Programme in der Haltungsform 3, dem sogenannten Frischluftstall, gelistet. Diese Zahl ist nun auf nur noch fünf Programme reduziert worden. In der Haltungsform 4 ist ein ähnlicher Trend zu verzeichnen: Die Anzahl ging von 16 auf ebenfalls fünf zurück.
EmpCo-Richtlinie und ihre Anforderungen
In Deutschland ist die EmpCo-Richtlinie bereits im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) integriert worden. Laut ISN müssen die Programme für alle Unternehmen zugänglich sein und deren Kriterien in Zusammenarbeit mit Experten und Interessenvertretern entwickelt werden. Zudem müssen unabhängige Dritte diese Kriterien prüfen, und es muss ein Sanktionssystem für Verstöße existieren. Unternehmen haben rasch reagiert und die nötigen Änderungen vorgenommen, um rechtlichen Konsequenzen zu entgehen.
Bedeutung der Initiative Tierwohl (ITW)
Laut ISN hat die Initiative Tierwohl (ITW) ihre Tierwohlprogramme frühzeitig angepasst, um den neuen Anforderungen zu entsprechen. Neben Programmen für Haltungsform 2 wurden auch solche für die Haltungsformen 3 und 4 entwickelt. Somit konnten viele Betriebe auf diese konformen Programme umsteigen. Die ITW hat so einen bedeutenden Anteil an den verbliebenen Programmen übernommen, wobei einige andere Anbieter nun auch eine ITW-Zertifizierung voraussetzen.
Anpassungsbedarf für Landwirte
Mit den Änderungen durch die Anpassung an EmpCo-konforme Programme sehen sich Landwirte mit möglichen Vertragsänderungen konfrontiert. Besonders in höheren Haltungsformen und bei komplexen Lieferverträgen rät die ISN den Landwirten dazu, anstehende Änderungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
