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Bundesverwaltungsgericht stoppt Umbaupläne für Emsland-Hähnchenställe

Im Emsland hat ein Landwirt seit 2022 vergeblich versucht, seine Hähnchenmastställe durch den Anbau von Wintergärten zu erweitern. Der langwierige Rechtsstreit endete nun mit einer abschlägigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Diese Entscheidung bedeutet, dass der Bauantrag endgültig abgelehnt wurde.

Hintergründe des Bauantrags

Der Landwirt hatte im Herbst 2022 einen Antrag gestellt, um neben den geplanten Wintergärten auch einen Abwasserbehälter zu errichten und die Anzahl der Tiere in seinem Betrieb zu reduzieren. Ursprünglich hielt er auf seiner Hofstelle sowohl Hähnchen als auch Schweine. Der Landkreis Emsland lehnte diesen Antrag jedoch ab, was zur Folge hatte, dass der Landwirt rechtliche Schritte einleitete.

Rechtlicher Verlauf des Verfahrens

Zunächst hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück im August 2024 zugunsten des Landwirts entschieden, doch die Freude war nur von kurzer Dauer. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hob diese Entscheidung im Juni 2025 auf, und schließlich bestätigte das Bundesverwaltungsgericht im Juni 2026 die Entscheidung der Vorinstanz.

Bewertung als Gesamtbetrieb

Eine zentrale Frage in diesem Fall war die Einstufung des Betriebs als landwirtschaftlicher Gesamtbetrieb. Während einige Standorte als landwirtschaftlich genehmigt waren, galten andere als gewerblich. Die Gerichte kamen jedoch zu dem Schluss, dass der Betrieb insgesamt nicht mehr landwirtschaftlich einzustufen sei, da es an einer ausreichenden Futtergrundlage für den gesamten Tierbestand mangelt.

Um baurechtliche Privilegien beanspruchen zu können, müsse ein Landwirt nachweisen, dass er seinen Tierbestand vollständig mit auf eigenen oder gepachteten Flächen produziertem Futter versorgen kann. Dies war im vorliegenden Fall nicht gegeben.