Anzeige
 

Baywa-Anleihe: Gläubiger lehnen Verzicht auf 98 % ab – Sanierung offen

Die jüngsten Entwicklungen bei der Baywa AG haben die Aufmerksamkeit der Finanzwelt erregt. Investoren einer 100 Millionen Euro schweren Anleihe sollten auf 98 % der Summe und aufgelaufene Zinsen verzichten, jedoch lehnten die Gläubiger diesen Vorschlag ab. Damit stellt sich die Frage, ob das Sanierungskonzept des Unternehmens in Gefahr ist.

Anpassung der Sanierungsvereinbarung

Im September einigten sich die Hauptaktionäre und Kreditgeber der Baywa AG auf ein Eckpunktepapier zur Anpassung ihrer Sanierungsstrategie. Diese Vereinbarung beinhaltete, dass Gläubiger einer nachrangigen Hybridanleihe nahezu vollständig auf den Nennbetrag sowie alle aufgelaufenen Zinsansprüche verzichten sollten. Dies sei eine wesentliche Bedingung für die Umsetzung der neuen Sanierungsstrategie.

Details zur Hybridanleihe

Die im Mai 2023 emittierte Hybridanleihe hat einen Nennwert von 100 Millionen Euro und bietet einen Zinssatz von 7,75 %. Trotz des hohen Zinssatzes handelt es sich um eine nachrangige und unbesicherte Anleihe. Am 18. September 2026 machte Baywa von ihrem Ersetzungsrecht Gebrauch und übertrug die Schuldnerschaft an die Kronos EKS AG Co. KG.

Verzicht auf Millionenbetrag

Der Restrukturierungsplan sah vor, dass Anleger nicht nur auf 98 % des Nennbetrages, also 98 Millionen Euro, sondern auch auf alle ausstehenden und künftigen Zinsen verzichten. Zudem sollte der Zinssatz für die verbleibenden 2 % des Nennbetrages von ursprünglich 7,75 % auf 3 % gesenkt werden. In einer Abstimmung ohne Versammlung wurde dieser Vorschlag jedoch abgelehnt.

Trotz des negativen Votums versichert Baywa, dass das überarbeitete Sanierungskonzept nicht gescheitert sei.

Zahlungspflichten und Prüfungen

Laut dem Baywa Sprecher führen das Abstimmungsergebnis zu keinen neuen oder unmittelbaren Zahlungspflichten für Baywa. Die nachrangige Struktur der Anleihe erlaubt es dem Emittenten, Zinszahlungen aufzuschieben und weist keine feste Endfälligkeit auf. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), welche die Interessen der Anleihegläubiger vertritt, bestätigt diese Sichtweise und überprüft derzeit den Übergang der Schuldnerschaft von Baywa zur Kronos.