Die Europäische Union hat jüngst beschlossen, vorerst an der bestehenden Weidepflicht für ökologisch gehaltene Rinder, Schafe und Ziegen festzuhalten. Die Entscheidung fiel im Rahmen eines Trilogs zwischen dem EU-Parlament, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission. Diese Regelung betrifft zahlreiche Öko-Betriebe, die nunmehr eine längere Frist zur Umsetzung erhalten sollen, ohne dass es zu einer dauerhaften rechtlichen Alternative kommt.
Verlängerung der Umsetzungsfrist für Landwirte
Obwohl die Weidepflicht keine kurzfristigen Änderungen erfahren wird, bekommen betroffene Betriebe mehr Zeit zur Anpassung an die Bestimmungen. Diese Übergangsperiode soll den Höfen ermöglichen, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Noch ist unklar, wie genau diese Übergangsregelungen aussehen werden, da viele Details des Trilogs noch nicht abschließend formuliert sind.
In den kommenden Wochen wird ein detaillierter Rechtstext erwartet, der diese Einigung formalisiert. Dieser Text muss danach noch vom Rat der EU-Mitgliedstaaten und dem Europaparlament abgesegnet werden.
Kritische Stimmen aus der Landwirtschaft
Christine Singer, EU-Abgeordnete und Landesbäuerin des Bayerischen Bauernverbandes (BBV), äußerte ihre Enttäuschung über das Ergebnis. Sie kritisiert, dass trotz Bemühungen keine Lösung gefunden wurde, die bestehende Öko-Betriebe ausreichend schützt und gleichzeitig die Weidehaltung nicht grundsätzlich infrage stellt. Viele dieser Betriebe können aufgrund ihrer Strukturen nicht alle Tiere auf die Weide schicken.
Der BBV schätzt, dass Hunderte von Öko-Betrieben möglicherweise Schwierigkeiten haben werden, die aktuellen EU-Bio-Standards vollständig zu erfüllen.
Unterschiedliche Ansichten im Parlament
Anders als Singer bewertet Martin Häusling von den Grünen das Verhandlungsergebnis positiv. Er sieht darin eine Kontinuität für den Sektor und betont, dass flexiblere Regelungen für Mitgliedstaaten vorgesehen sind. Die verpflichtende Weidehaltung bleibt jedoch ein zentraler Bestandteil der ökologischen Tierhaltung.
Striktere Importvorschriften für Bio-Produkte
Neben der Diskussion um die Weidehaltung wurden auch neue Vorschriften für importierte Bio-Produkte beschlossen. In Zukunft müssen Importeure sicherstellen, dass ihre Waren nicht nur gleichwertige Standards erfüllen, sondern exakt den EU-Bio-Standards entsprechen.
Diese Anpassungen wurden vor allem durch Fragen zu Importstandards angestoßen. Ursprünglich war dies der Hauptgrund für die Revision der EU-Öko-Verordnung.
Europäischer Gerichtshof als Auslöser
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im sogenannten Herbaria-Fall zwang die EU-Kommission dazu, ihre Verordnung zu überarbeiten. Der EuGH entschied, dass ökologisch produzierte Lebensmittel das EU-Bio-Logo nicht tragen dürfen, wenn sie nicht-ökologische Vitamine oder Mineralstoffe enthalten – ein Verbot, das auch für Produkte aus Nicht-EU-Ländern gilt.
Das bayerische Unternehmen Herbaria hatte versucht gegen dieses Urteil vorzugehen, da es anderen internationalen Unternehmen erlaubt war, das Bio-Siegel zu verwenden. Die Entscheidung des EuGH führte letztlich dazu, dass die EU-Kommission ihre Verordnungen präzisierte.
