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EU-Beitritt der Ukraine: Sonderregeln für Getreideexporte geplant

Die Ukraine soll bei ihrem EU-Beitritt unter besonderen Bedingungen in die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) aufgenommen werden. Für ukrainisches Getreide sieht die Europäische Kommission ein Modell vor, bei dem die bisherigen Absatzmärkte in Nordafrika, Asien und dem Nahen Osten erhalten bleiben sollen. Damit will Brüssel verhindern, dass zusätzliche Getreidemengen den europäischen Binnenmarkt belasten.

EU-Erweiterungskommissarin Marta Kos bestätigte diese Pläne nach der vierten Regierungskonferenz über den Beitritt der Ukraine zur Europäischen Union. Wie die Nachrichtenagentur Interfax-Ukraine berichtet, sind die Einzelheiten der geplanten Sonderregelungen allerdings noch offen.

EU-Mitgliedstaaten sollen über Agrarregeln entscheiden

Über die künftige Einbindung der ukrainischen Landwirtschaft in die EU-Agrarpolitik müssen sich die Mitgliedstaaten und die Ukraine zunächst verständigen. Die Verhandlungen darüber sind im Cluster 5 vorgesehen, der unter anderem die Landwirtschaft behandelt.

Laut Kos werden die EU-Mitgliedstaaten die konkreten Bedingungen während der Beitrittsverhandlungen festlegen. Ein einheitliches Modell für die Übernahme sämtlicher agrarpolitischer Vorschriften ist demnach nicht vorgesehen. Stattdessen sollen besondere Vereinbarungen die wirtschaftlichen Interessen beider Seiten berücksichtigen.

Die Europäische Kommission hatte bereits zuvor vorgeschlagen, für ukrainische Agrarprodukte, insbesondere Getreide, spezielle Bestimmungen einzuführen.

Ukrainisches Getreide soll weiter nach Afrika und Asien gehen

Die Ukraine gehört zu den bedeutenden Getreideexporteuren und beliefert traditionell Abnehmer außerhalb Europas. Diese Handelsbeziehungen sollen auch nach einem EU-Beitritt bestehen bleiben.

Nach den Vorstellungen der Kommission soll ukrainisches Getreide deshalb weiterhin vor allem nach Nordafrika, Asien und in den Nahen Osten geliefert werden, statt zusätzliche Mengen auf dem europäischen Binnenmarkt abzusetzen.

Kos erklärte, die EU wolle ihre Landwirte schützen und zugleich dafür sorgen, dass ukrainische Agrarunternehmen ihre bisherigen Exportmärkte weiter bedienen können. Der Beitritt solle der ukrainischen Landwirtschaft wirtschaftliche Perspektiven eröffnen, ohne die Interessen der Landwirte in den bisherigen Mitgliedstaaten zu vernachlässigen.

Anpassung an EU-Agrarvorschriften bleibt notwendig

Die geplanten Sondervereinbarungen ändern nichts daran, dass die Ukraine ihre Landwirtschaft an die Vorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik anpassen muss. Die EU-Kommission möchte diese Angleichung jedoch mit einer Handelspolitik verbinden, die der bisherigen Exportstruktur des Landes Rechnung trägt.

Nach Darstellung von Kos sollen die Regelungen sowohl den ukrainischen Agrarsektor bei seiner weiteren Entwicklung unterstützen als auch die europäischen Landwirte vor zusätzlichem Wettbewerbsdruck schützen.

Wie der bevorzugte Export auf außereuropäische Märkte praktisch geregelt werden soll, ist noch nicht bekannt. Konkrete Bestimmungen für den Getreidehandel müssen erst zwischen der Ukraine und den EU-Mitgliedstaaten ausgehandelt werden.