Ein Milchbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern steht im Fokus schwerwiegender Tierschutzvorwürfe, die durch Aufnahmen von Tierschutzaktivisten ans Licht kamen. Die Bilder, die im März und April dieses Jahres entstanden sind und nun vom ARD-Politmagazin Report Mainz veröffentlicht wurden, zeigen Szenen, die auf massive Verstöße gegen den Tierschutz hindeuten. Zu sehen ist unter anderem eine festliegende Kuh, die mit einem Radlader auf eine Wiese transportiert und anschließend mit einer Palettengabel gedreht wurde.
Umstrittene Praktiken im Milchviehbetrieb
Laut der Betriebsleitung sei es aufgrund des Gewichts der Tiere nicht möglich gewesen, diese ohne technische Hilfsmittel zu bewegen. Zudem wird vonseiten des Betriebs eingeräumt, dass Tiere gelegentlich angetrieben werden, jedoch keine Stiche in die Flanken erfolgen würden. Dennoch zeigen die Aufnahmen Mitarbeitende des Betriebs, die Kühe mit einem spitzen Gegenstand stechen oder mit einem Stock schlagen.
Dr. Kai Braunmiller, Leiter des Veterinäramts Bayreuth und Vorsitzender der Bundes- und Landesarbeitsgemeinschaft für Fleischhygiene und Tierschutz in Bayern, wurde von Report Mainz zur Einschätzung der Aufnahmen hinzugezogen. Er bekundet, dass solche Methoden nicht akzeptabel seien und dem Tier erhebliche Schmerzen zufügen würden. Das Fehlen eines Tierarztes in diesen Fällen könne zudem als strafbar angesehen werden.
Kritik von Experten und ausbleibende tierärztliche Versorgung
Ein weiterer Vorfall betrifft eine Kuh, die auf eine Wiese verbracht wurde und dort verendete. Der Betrieb erklärte auf Anfrage von Report Mainz, dass das Tier sich selbst hätte erholen sollen. Dr. Braunmiller kritisiert diese Praxis scharf: Das Tier hätte umgehend tierärztliche Versorgung benötigt. Diese sei jedoch erst einige Tage später erfolgt, als das Tier schließlich eingeschläfert wurde.
Der Fall der mit der Palettengabel gewendeten Kuh endete ebenfalls tragisch; sie verstarb ohne jemals tierärztlich betreut worden zu sein. Laut Report Mainz deutet dies auf einen weiteren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz hin.
Frühere Kontrollen und aktuelle rechtliche Schritte
Der betroffene Milchviehbetrieb äußerte sich zu den Vorwürfen mit dem Hinweis auf eine kürzlich beanstandungsfrei verlaufene behördliche Kontrolle. Doch ein Sprecher des zuständigen Veterinäramtes teilte mit, dass bei einer Kontrolle am 16. Juli 2026 unzureichende Tränken festgestellt wurden – ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
In den letzten fünf Jahren gab es zwei weitere Beanstandungen: 2024 wurden hochtragende Rinder geschlachtet, was ein Bußgeldverfahren nach sich zog; 2021 waren ebenfalls zu wenige Tränkplätze vorhanden gewesen. Als Reaktion auf die aktuellen Vorwürfe haben Tierschutzaktivisten Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gestellt.
