Die Diskussion um das kontrovers diskutierte Natürliche-Infrastruktur-Gesetz (NatInfG) ist erneut aufgeflammt, nachdem das Bundeskabinett die geplante Verabschiedung verschoben hat. Geplant war, das Gesetz am 22. Juli zu verabschieden, doch auf Druck der unionsgeführten Agrarressorts wurde der Beschluss vorerst vertagt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht hierin eine Chance zur Überarbeitung des Gesetzes. Der Bauernpräsident Joachim Rukwied fordert nicht nur Nachbesserungen am NatInfG, sondern auch am nationalen Wiederherstellungsplan, den die Bundesregierung Ende August umsetzen möchte.
Naturschutz und Landwirtschaft im Spannungsfeld
Laut dem Deutschen Bauernverband fehlt es sowohl im Natürliche-Infrastruktur-Gesetz als auch im Nationalen Wiederherstellungsplan an einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Naturschutz, Ernährungssicherung und wirtschaftlicher Entwicklung im ländlichen Raum. Die Einstufung des Naturschutzes als „überragendes öffentliches Interesse“ könnte die Produktion von Nahrungsmitteln, nachwachsenden Rohstoffen und erneuerbaren Energien gefährden. Landwirtschaftliche Belange müssten in Planungs- und Genehmigungsverfahren oft zurückstehen.
Bauernpräsident Rukwied äußerte Bedenken, dass die neue Schutzgebietskategorie „Natürliche Infrastruktur“ durch die Schaffung neuer Flächenkulissen dem kooperativen Naturschutz entgegenwirke. Diese könnten als Grundlage für weitere Landbeschaffungen im Naturschutz dienen und so die landwirtschaftlichen Flächen reduzieren.
Zunehmende Konkurrenz um knappe Agrarflächen
Die Unionsagrarminister teilen die Sorgen des Bauernverbandes hinsichtlich der zunehmenden Konkurrenz um agrarische Nutzflächen. Die bayerische Agrarministerin Michaela Kaniber warnt davor, dass das Binden zusätzlicher Flächen die Entwicklungsmöglichkeiten der Betriebe einschränken und ihre Wettbewerbsfähigkeit schwächen könnte.
Im Infrastrukturbereich sieht das kürzlich beschlossene Gesetz vor, dass Bund und Kommunen Ersatzgelder für wichtige Infrastrukturmaßnahmen wie Straßen und Stromtrassen zahlen können, anstatt Ausgleichsmaßnahmen leisten zu müssen. Diese Gelder fließen an das Bundesumweltministerium und könnten für den Aufkauf von land- und forstwirtschaftlichen Flächen verwendet werden.
Zusätzliche Auflagen drohen
In einem Schreiben an den Chef des Bundeskanzleramts kritisieren die Unionsagrarminister der Länder die geplante Einführung neuer Gebietskulissen der „natürlichen Infrastruktur“. Diese könnten bis zu 50 % der Landesfläche Baden-Württembergs umfassen und würden zusätzliche Einschränkungen bei der landwirtschaftlichen Nutzung nach sich ziehen.
Besonders kritisch sehen sie die Erhöhung des naturschutzrechtlichen Kompensationsbedarfs um 20 % für Eingriffe innerhalb dieser Gebiete. Diese Änderungen könnten zu Rechtsunsicherheiten führen und einen erheblichen Verwaltungsaufwand sowie längere Planungs- und Genehmigungsverfahren nach sich ziehen.
Laut den Ländern gehe der Gesetzentwurf über europäische Vorgaben hinaus („Gold-Plating“) und bedarf einer grundlegenden Überarbeitung. Kaniber betont, dass Naturschutz und Ernährungssicherung keine Gegensätze seien, sondern beide berücksichtigt werden müssen.
