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EFSA senkt Richtwert für Trifluoressigsäure drastisch: PFAS unter Druck

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat kürzlich eine bedeutende Anpassung bei der Bewertung von Trifluoressigsäure (TFA) vorgenommen, die als kleinste Verbindung aus der umstrittenen Gruppe der PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) bekannt ist. Diese Änderung könnte tiefgreifende Auswirkungen auf die Pflanzenschutzmittelgesetzgebung in der EU haben.

Strengere Grenzwerte für TFA

Die EFSA hat den gesundheitlich unbedenklichen Grenzwert für die tägliche Aufnahme von TFA drastisch gesenkt. Zukünftig liegt die akzeptable tägliche Aufnahmemenge bei lediglich 0,014 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht, ein deutlicher Rückgang von dem bisherigen Wert von 0,05 Milligramm. Diese Veränderung basiert auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die unter anderem zeigen, dass TFA die Konzentrationen des Schilddrüsenhormons Thyroxin beeinflussen könnte.

Obwohl diese Neubewertung zunächst keine direkten rechtlichen Konsequenzen mit sich bringt, wird erwartet, dass sie von der Europäischen Kommission sowie den Mitgliedstaaten genutzt wird, um über potenzielle Maßnahmen im Verbraucherschutz zu entscheiden.

Anhaltender Druck auf TFA

Trotz fehlender sofortiger rechtlicher Auswirkungen steigt der Druck auf TFA kontinuierlich an. Die gesundheitsschädlichen Eigenschaften dieser Chemikalie könnten künftig zu Veränderungen bei der Zulassung von Wirkstoffen führen. Das Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) Europe hat bereits ein sofortiges Verbot aller Pflanzenschutzmittel gefordert, die TFA freisetzen.

Zusätzlich hat der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) empfohlen, TFA als reproduktionstoxisch einzustufen. Diese Empfehlung basiert auf einem deutschen Dossier und würde TFA als Stoff klassifizieren, der wahrscheinlich reproduktionstoxische Wirkungen beim Menschen hat.

Zukünftige Auswirkungen auf Grundwassergrenzwerte

Sollte diese Einstufung durch die EU-Kommission in eine Verordnung aufgenommen werden, könnte dies bedeuten, dass TFA als „relevanter Metabolit“ gilt. Dies hätte zur Folge, dass ein strengerer Grenzwert im Grundwasser von 0,1 Mikrogramm pro Liter festgelegt wird.

Gegenwärtig untersucht die EFSA in Zusammenarbeit mit der ECHA den Abbau PFAS-haltiger Pflanzenschutzmittel zu TFA sowie dessen Verhalten in Böden und Gewässern. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden bis zum Sommer 2027 erwartet und könnten weitere regulatorische Maßnahmen nach sich ziehen.