Die Bundesregierung plant, Landwirte durch das neue Bürokratieabbaugesetz um rund 12 Millionen Euro jährlich zu entlasten. Diese Maßnahme wurde am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen und soll der Agrarverwaltung Einsparungen von etwa 1 Million Euro pro Jahr ermöglichen. Insgesamt soll die Wirtschaft durch das Gesetz um 600 Millionen Euro entlastet werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Reduzierung von Melde- und Dokumentationspflichten für Landwirte und Gärtner.
Änderungen im Sachkundenachweis und Anbau von Nutzhanf
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Landwirte den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis nur noch alle sechs Jahre statt alle drei Jahre erneuern müssen. Dies bedeutet weniger verpflichtende Termine und gibt Landwirten mehr Zeit für ihre landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Zudem entfällt die separate Meldepflicht für den Anbau von Nutzhanf, wenn dieser bereits im Mehrfachantrag angegeben wurde. Diese Regelung wird durch eine Änderung des Konsumcannabisgesetzes ermöglicht.
Zudem sollen Genossenschaften einfacher gegründet werden können, da der Bund plant, die Rechtsform attraktiver zu gestalten. Für Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen oder einer E-Plakette entfällt künftig die Pflicht, eine Umweltplakette an der Frontscheibe anzubringen.
Vereinfachungen für Lebensmittelunternehmen und Tierärzte
Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) wird ebenfalls angepasst, sodass bestimmte Meldepflichten für Lebensmittelunternehmen und Labore entfallen, die über EU-Vorgaben hinausgehen. Für Kleinunternehmen wird es einfacher, elektronische Nachweise einzureichen. In der Bundes-Tierärzteordnung plant die Regierung Erleichterungen bei Verwaltungsverfahren zur Approbation von Veterinären und zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Eine weitere bedeutende Änderung betrifft das Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz: Die Einäscherung von Pferden wird künftig nur noch anzeigepflichtig sein; eine vorherige Genehmigung ist nicht mehr erforderlich.
Kritik am Wegfall von Ökoregelungen
Trotz der geplanten Erleichterungen stößt das Gesetz auf Kritik, insbesondere wegen des Wegfalls geplanter Ökoregelungen. Die Einführung einer Weideprämie für Kühe und einer Prämie für Biotopverbundsysteme im Jahr 2027 wurde gestrichen. SPD-Agrarsprecherin Franziska Kersten äußerte Bedenken und plant, in den parlamentarischen Beratungen nachzuverhandeln. Auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die Grünen sowie Umweltverbände kritisieren diesen Schritt unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus. Die Länderagrarminister hatten den Wegfall gefordert, da ab 2028 mit der EU-Agrarreform ein neues Förderregime eingeführt wird.
Zukünftige Entlastungen in Planung
Blickt man auf die kommenden Monate, so hat die Bundesregierung bis zum Jahresende weitere Entlastungsmaßnahmen für Landwirte angekündigt. Geplant sind Vereinfachungen in der Tierhaltung durch verringerte Melde- und Dokumentationspflichten sowie digitale Optionen zur Verwaltung dieser Prozesse. Auch beim Antibiotikaeinsatz nach dem Tierarzneimittelgesetz sollen Berichterstattungsanforderungen erleichtert werden.
Zudem sollen Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen vereinfacht werden. Direktvermarkter könnten bald auf die Pflicht verzichten, ihren Kunden einen Papier-Kassenbeleg auszuhändigen. Schließlich möchte die Regierung auch im Einkommensteuerrecht Erklärungs- und Antragspflichten vereinfachen.
