Landwirte, die Direktzahlungen aus EU-Fonds erhalten, unterliegen regelmäßigen Kontrollen, um sicherzustellen, dass die Förderkriterien eingehalten werden. Diese Inspektionen erfolgen in der Regel unangekündigt, wobei den Landwirten dennoch das Recht eingeräumt wird, bei der Überprüfung anwesend zu sein. Die Anwesenheit des Betriebsleiters ist besonders wichtig, da nur er umfassende Auskünfte geben kann. Familienmitglieder oder Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, den Prüfern Informationen zu erteilen.
Rechte und Pflichten bei Vor-Ort-Kontrollen
Den Vorschriften zufolge muss eine Vor-Ort-Kontrolle nicht angekündigt werden. Falls sie jedoch angekündigt wird, darf dies nicht mehr als 14 Tage vor dem Kontrolltermin geschehen. Bei tierbezogenen Beihilfeanträgen ist die Ankündigung auf maximal 48 Stunden begrenzt. Diese Regelungen zielen darauf ab, dem Betriebsinhaber die Möglichkeit zu geben, bei der Kontrolle anwesend zu sein und alle Fragen selbst zu beantworten.
Besonders wichtig ist es dabei, dass bei Abwesenheit des Betriebsleiters keine Kontrolle stattfinden darf. Familienmitglieder sollten dies den Prüfern mitteilen, damit diese einen neuen Termin vereinbaren können. Lediglich in dringenden Fällen wie einer Anzeige oder wenn Gefahr im Verzug ist, können Ausnahmen gemacht werden.
Empfehlungen bei Abwesenheit des Betriebsleiters
Sollte ein Landwirt verhindert sein, wird empfohlen, die Behörden rechtzeitig über die Abwesenheit zu informieren und eine schriftliche Verschiebung der Kontrolle zu beantragen. Diese formalisierten Verfahren helfen, Missverständnisse und Probleme zu vermeiden. Ist eine längere Abwesenheit geplant, kann ein Vertreter bestellt werden, was ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden sollte.
Wenn der Betriebsleiter nicht anwesend ist und eine Kontrolle erfolgt, besteht für andere Anwesende keine Pflicht zur Auskunftserteilung oder zur Vorlage von Unterlagen. Es wird zudem empfohlen, alle Zugänge zum Hof und den Ställen verschlossen zu halten, um Missverständnisse über eine vermeintliche Einladung zur Besichtigung zu vermeiden.
Risiko des Verlusts von Fördergeldern
Eine unzureichende Zusammenarbeit bei Kontrollen kann ernsthafte Konsequenzen haben. So zeigt ein Fall aus Süddeutschland: Ein Landwirt verlor seine Fördermittel wegen mangelnder Kooperation bei einer Kontrolle (VGH München). Der Landwirt hatte es versäumt, auf Anfragen der Behörde rechtzeitig zu reagieren und erforderliche Unterlagen bereitzustellen. Dies führte dazu, dass die Kontrolle nicht vollständig durchgeführt werden konnte.
Laut geltendem Recht müssen Landwirte nicht nur Kontrollen dulden, sondern auch aktiv daran mitwirken. Das bedeutet auch die Bereitstellung aller notwendigen Bücher und Belege zur Einsichtnahme durch die Prüfer. Versäumnisse in diesem Bereich können als Verhinderung der Kontrolle gewertet werden und zum Verlust von Fördermitteln führen.
