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ITW verlängert Anmeldefrist für Ferkelaufzüchter bis 26. Juni 2026

Die Initiative Tierwohl (ITW) hat die Anmeldefrist für Ferkelaufzüchter bis zum 26. Juni 2026 verlängert, um mehr Betriebe in ihr System zu integrieren. Dies ist ein Schritt, um die Lücke im ITW-System zwischen Ferkelaufzucht und Schweinemast weiter zu schließen. Die Auszahlung des Tierwohlentgelts bleibt jedoch an die Bedingung gebunden, dass die Ferkel an einen ITW-zertifizierten Mäster geliefert werden.

Neue Teilnahmebedingungen für Ferkelaufzüchter

Neue Teilnehmer können frühestens ab dem 1. Juli 2026 mit der Umsetzung beginnen, spätestens jedoch bis zum 1. Oktober desselben Jahres. Obwohl die Mitgliedschaft bei der Initiative unbefristet ist, besteht nur bis Ende 2026 eine Budgetgarantie aus dem Ferkelfonds. Vor einer Teilnahme ist eine detaillierte Budgetprüfung erforderlich.

Damit sie von den Vorteilen der Initiative profitieren können, müssen die Betriebe sicherstellen, dass ihre Tiere an einen ITW-Mäster vermarktet werden. Dies ist eine Voraussetzung für den Erhalt des Tierwohlentgelts. Informationen hierzu sind über die jeweiligen Bündler erhältlich.

Zukunftsstrategie der ITW

Ab Januar 2027 plant die ITW einen Paradigmenwechsel: Die gesamte Produktionskette der Schweinefleischerzeugung soll durch Marktmechanismen finanziert werden. Der ITW mangelt es nach wie vor an ausreichendem Ferkelnachschub innerhalb ihres Systems, um das Ziel einer vollständigen Nämlichkeit – also der durchgängigen Haltung von Geburt bis zur Mast im ITW-System – zu erreichen.

Die verlängerte Registrierungsphase soll dazu beitragen, diese Lücke zu verringern und einen nachhaltigeren Ansatz in der Schweineproduktion zu fördern. Die Initiative hofft, dass durch vermehrte Teilnahmen eine stabilere Grundlage für die Finanzierung über den Markt geschaffen wird.