Anfang Mai wurden im südlichen Sauerland, nahe Netphen-Grissenbach, Wildschweine entdeckt, die mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert waren. Diese Fundorte liegen nur wenige Kilometer von den Landesgrenzen zu Rheinland-Pfalz und Hessen entfernt. Aufgrund dieser Funde hat das Landwirtschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Loeffler-Institut die Präsenz des Virus bestätigt.
Erweiterung der Sperrzonen in NRW
Als direkte Reaktion auf den ASP-Ausbruch hat das Ministerium NRW eine Ausweitung der bestehenden Sperrzonen angekündigt. Der gesamte Kreis Siegen-Wittgenstein wurde zur Sperrzone erklärt, wobei bestimmte Gebiete wie Bad Laasphe, Freudenberg, Burbach und Neunkirchen nur als Sperrzone I eingestuft sind. Dennoch wird weiterhin intensiv nach weiteren infizierten Wildschweinen gesucht.
Laut Dr. Ludger Belke, Kreisveterinär des Kreises Siegen-Wittgenstein, werden nach Abschluss der Suchen weitere Maßnahmen wie die Errichtung von Zäunen erwartet, um die betroffenen Gebiete zu sichern.
Maßnahmen an den Landesgrenzen
An der Landesgrenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Hessen wird ein 70 Kilometer langer Schutzzaun errichtet. Bislang sind bereits 20 Kilometer fertiggestellt. Parallel dazu entstehen Zäune auf hessischer Seite. Diese Maßnahmen sollen eine sogenannte „weiße Zone“ schaffen, in der Wildschweinbestände drastisch reduziert werden, um die Verbreitung der ASP einzudämmen.
Reaktionen in Rheinland-Pfalz und Hessen
Die nahegelegenen Kreise Altenkirchen in Rheinland-Pfalz sowie Marburg-Biedenkopf und Lahn-Dill-Kreis in Hessen haben bei der EU erfolgreich eine Erweiterung der Sperrzonen beantragt. Dies ermöglicht ihnen weitere Schutzmaßnahmen gegen die Tierseuche zu ergreifen.
Der Lahn-Dill-Kreis liegt lediglich fünf Kilometer von den betroffenen Fundorten entfernt. Die Behörden haben hier unmittelbar Schutzmaßnahmen umgesetzt und Teile des nördlichen Lahn-Dill-Kreises in die Sperrzonen integriert. Auch im Landkreis Marburg-Biedenkopf wurden durch Allgemeinverfügungen die Sperrzonen angepasst.
Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe
Für schweinehaltende Betriebe innerhalb der Sperrzone I gelten strenge Biosicherheitsmaßnahmen: Tiere müssen so gehalten werden, dass kein Kontakt zu Wildschweinen möglich ist. Zudem sind tagesaktuelle Besucherlisten zu führen und Desinfektionsmöglichkeiten bereitzustellen. Transporte innerhalb Deutschlands sind noch möglich, jedoch ist ein Transfer in andere EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer untersagt.
- Sperrzone II: Strengere Regeln; Transport von Tieren und Erzeugnissen außerhalb der Zone verboten
- Betriebe müssen umfassende Sicherheitsprotokolle einhalten
- Schutzkleidung zwingend erforderlich bei Stallzutritt
Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass sich ASP weiter ausbreitet und erhebliche wirtschaftliche Schäden für landwirtschaftliche Betriebe entstehen.
Rheinland-Pfalz: Präventionsmaßnahmen im Kreis Altenkirchen
Der Kreis Altenkirchen hat ebenfalls reagiert und Sperrzonen eingerichtet. Eine Allgemeinverfügung beschreibt die neuen Richtlinien zur ASP-Prävention. Ein geplanter Schutzzaun soll zusätzlich vom Wildenburger Land bis zum Stegskopf verlaufen und an bestehende Zäune anschließen.
Diese konzertierten Maßnahmen über Landesgrenzen hinweg zeigen die Ernsthaftigkeit des ASP-Ausbruchs und das Bestreben aller betroffenen Regionen, eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
